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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Einwohnerfragestunde  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Hauptausschuss Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 29.01.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
 
Wortprotokoll

2

2.1.

Herr Franz-Josef Sitta teilt zu TOP 5 der Tagesordnung mit, dass die Beschlussvorlage zur Änderung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung vom Bürgermeister kommt. Herr Sitta stellt die Frage, ob er die Beschlussvorlage in eigener Verantwortung eingebracht hat oder ob der Bürgermeister im Auftrag gehandelt hat. Wenn ja, wer hat den Auftrag erteilt?

Herr Gottschalk teilt mit, dass der Bürgervorsteher um Erstellung einer Vorlage gebeten hat. Herr Gottschalk als Vorsitzender des Hauptausschusses hat entschieden, den Sachverhalt auf die Tagesordnung des Hauptausschusses zu setzen.

 

2.2.             

Herr Franz-Josef Sitta teilt mit, dass hinsichtlich der Einwohnerfragestunde eine Beschränkung der Anzahl der Fragen in der Gemeindeordnung nicht vorgesehen ist. Die zeitliche Begrenzung der Einwohnerfragestunde von 30 Minuten wurde seiner Kenntnis nach bisher noch nicht überschritten.

Herr Sitta stellt die Frage, aufgrund welcher Umstände und welcher Vorkommnisse die Beschränkung der Einwohnerfragestunde bzw. der Anzahl der Fragen erfolgt.

Herr Gottschalk teilt mit, dass es in der Vergangenheit eine Ausnutzung des Zeitraumes der Einwohnerfragestunde gegeben hat. Die Begrenzung der Fragen soll eine Vielfalt von Fragen in der Einwohnerfragestunde ermöglichen. Allen anwesenden Einwohner/innen soll in der Einwohnerfragestunde die Möglichkeit gegeben werden, Fragen zu stellen.

 

2.3.

Herr Franz-Josef Sitta erkundigt sich zum Stellenplan nach der Festsetzung der Stelle des Bürgermeisters. Die summierte Einwohnerzahl der Stadt Barmstedt und des Amtes Hörnerkirchen beträgt weniger als 15.000 Einwohner/innen. Herr Sitta stellt die Frage, weshalb die Einstufung des Bürgermeisters nach A 16 erfolgt.

Herr Scharrel beantwortet die Frage. Ein Gespräch mit dem Innenministerium hat ergeben, dass der Bürgermeister aufgrund der Verwaltungsgemeinschaft nach der Besoldungsgruppe A 15 einzustufen ist. Nach § 7 der Kommunalbesoldungsverordnung erhöht sich die Besoldungsgruppe nach einer Tätigkeit von 2 Jahren um eine Besoldungsgruppe. Herr Hammermann ist seit 1994 Bürgermeister der Stadt Barmstedt. Daher erhält er nach § 7 Kommunalbesoldungsverordnung die nächst höhere Besoldungsstufe A 16.

Auf Nachfrage von Herrn Sitta erklärt Herr Scharrel, dass der Bürgermeister der Stadt Barmstedt ohne Berücksichtigung der Verwaltungsgemeinschaft nach A 14 einzustufen ist. Nach einer Dienstzeit von 2 Jahren erfolgt die Einstufung nach A 15.

 

2.4.

Herr Dr. Theodor Gerritzen trägt 2 Fragen zu den Themen „Kinder- und familienfreundliche Stadt“ und „Die frühkindliche Förderung (z.B. Krippenplätze) und die Ganztagsbetreuung (z.B. Jugendlicher in der Ganztagsschule)“ vor. Er überreicht die Fragen in schriftlicher Form und bittet um eine schriftliche Beantwortung.

 

2.5.

Frau Bärbel Martens stellt fest, dass nach der Vorlage zur Änderung der Geschäftsordnung Fragen in der Einwohnerfragestunde nicht offenkundig einer politischen, geschäftlichen oder anderer Werbung dienen dürfen. Sie fragt nach der Umsetzung der Regelung, da jede Frage gegebenenfalls einen derartigen Hintergrund haben kann.

Herr Gottschalk beantwortet die Frage dergestalt, dass die Einwohnerfragestunde nicht das Forum für eine Werbung sein kann. Es sollen Fragen  der Einwohner/innen beantwortet werden.

 

 

 

2.6.

Frau Bärbel Martens stellt fest, dass die Abgabe von Stellungnahmen und Meinungen nach der Vorlage zur Änderung der Geschäftsordnung nicht zulässig ist. Sie stellt die Frage, weshalb, die Abgabe von Stellungnahmen und Meinungen nicht möglich sein soll. Herr Gottschalk beantwortet die Frage dergestalt, dass die Einwohnerfragestunde nicht das Forum für die Abgabe von Meinungen und Stellungnahmen sein kann. Vorschläge und Anregungen können im Rahmen der Einwohnerfragestunde vorgetragen werden.

 

2.7.

Herr Axel Pott regt an, in der Geschäftsordnung vorzusehen, dass bei Fragen, die nicht sofort beantwortet werden können oder die schriftlich beantwortet werden sollen, die schriftliche Antwort der Sitzungsniederschrift beizufügen ist.

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