Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Bürgerbegehren "Rettet den Lillschen Hügel"
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Wortprotokoll |
Bürgervorsteher Kahns berichtet über das eingereichte Bürgerbegehren. Es liegt zur Prüfung hinsichtlich der Zulässigkeit der Kommunalaufsichtsbehörde vor. Eine Entscheidung über die Zulässigkeit erfolgt durch den Kreis Pinneberg. Er erläutert das mögliche weitere Verfahren nach der Zulassung durch den Kreis Pinneberg. Möglicherweise käme auch ein Termin für einen Bürgerentscheid mit dem Termin für die Bundestagswahl in Frage. Auf Nachfrage wird bestätigt, dass die Durchführung mit der Kommunalwahl am 26.05.2013 aus organisatorischen Gründen nicht mehr möglich ist.
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