Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Mitteilungen der Werkleitung
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis |
Herr Freyermuth kündigt zwei Themen an.
a) Zunächst spricht er die Probleme an, die durch starke Regenfälle im Gebiet der Krückauwiesen und im Schmutzwasserkanal vorhanden sind und erläutert die Maßnahmen seitens der Stadtwerke:
· Nach Gesprächen mit den Anwohnern wurde der Düker unter der Krückau im Bereich der Fußgängerbrücke am Strandbad gereinigt. Durch erhebliche Mengen Unrat wurde der effektive Querschnitt beeinflusst.
· Das Ablaufbauwerk des Krückauseitengrabens wurde geändert. In Zukunft wird es einen geringeren Mindestwasserstand in diesem Graben und somit auch im Rückhaltebecken und Wiesen geben.
Bei Dauerregen reichen die Maßnahmen nicht aus, es ist aktuell wieder zu Überflutungen gekommen.
· Durch Stichproben wurde festgestellt, dass von fünf geprüften Grundstücken drei fehlerhaft waren und Regenwasser in den Schmutzwasserkanal geleitet wurde. Ein Konzept zur Behebung des Problems der Fehleinleitung von Fremdwasser wird erarbeitet. Grundstückseigentümer müssen mit finanziellen Folgen rechnen, wenn Fehleinleitungen festgestellt werden.
b) Öffentliche Darstellungen zum Thema Brüdenwassergebühr waren missverständlich und zum Teil auch falsch. Richtigstellungen sind erforderlich:
· Richtig ist, dass die Meierei für den neuen Standort einen Entwässerungsantrag im Jahr 2001 gestellt hat.
Falsch ist, dass seit 2001 Brüdenwasser von dort eingeleitet wird. Die Produktion am neuen Standort wurde erst im September 2002 aufgenommen.
· Richtig ist, dass die Meierei bisher ohne Gebühr Brüdenwasser eingeleitet hat.
Falsch ist, dass dieses seit 2001 bzw. 2002 erfolgt. Die Meierei leitet seit mehr als hundert Jahren Brüdenwasser in ein Entwässerungssystem ein. Dieses Entwässerungssystem wurde ursprünglich von der Meierei errichtet und ist als Meiereigraben bekannt.
· Richtig ist, dass der Gebührensatz 0,15 Ct/Kubikmeter beträgt.
Falsch ist es, diesen Gebührensatz mit den 0,33 Ct/Quadratmeter versiegelter Fläche eines Grundstücksbesitzers zu vergleichen.
Falsch ist, die 0,15 Ct/m³ mit dem Gebührensatz für Abwasser zu vergleichen, das in ein Schmutzwassersystem eingeleitet wird. Die Einleitung in ein Schmutzwassersystem zieht die Kosten der Klärung des Abwassers in einem Klärwerk nach sich. Das ist bei Brüdenwasser nicht der Fall, da das Wasser nicht in das Klärwerk, sondern in die Krückau geleitet wird.
· Richtig ist, dass der ursprünglich von der Meierei errichtete Graben auch wesentlich für das öffentliche Regenentwässerungssystem genutzt wurde und bis heute benutzt wird. Erst mit der im Wirtschaftsplan ausgewiesenen Errichtung eines neuen Kanals über das ehemalige Gelände der Meierei, wird die Stadt Barmstedt einen eigenen Entwässerungskanal besitzen.
Falsch wäre die Behauptung, dass die Stadt mit einem nachträglichen Benutzungsentgelt des Meiereigrabens für mehrere Jahrzehnte rechnen muss.
· Richtig ist, dass die Stadtwerke mit der neuen Gebühr für Brüdenwasser einen Erfolg für alle Nutzer des Regenentwässerungssystems erreicht haben. Für die Gesamtkosten des Systems ist ein Kostenträger hinzugekommen.
Der beauftragte externe Wirtschaftsprüfer hat unabhängig von unterschiedlich gelagerten Interessen eine Kalkulation aufgestellt. Diese Kalkulation ist derart plausibel, dass die Meierei gegen die im Dezember 2007 mit Auflagen erteilte Anschlussgenehmigung und Gebührenbescheid auf Basis der neuen Satzung, voraussichtlich keinen Widerspruch einlegen wird.
Falsch wäre aus Sicht der Werkleitung, mit einer rechtlich extrem unsicheren Veranlagung für die Zeit ab September 2002 bis Januar 2008 ggf. einen Einmalerfolg zu erzielen und dann die zu erwartenden Prozesse vor dem Verwaltungsgericht zu führen. Nachhaltiger und damit wirtschaftlicher ist die rechtssichere Veranlagung für die Zukunft.
Dr. Thiel stellt Fragen und reicht den Text wie folgt schriftlich ein:
„1) Von 2002 bis 5.12.2003 hat die Meierei ohne Genehmigung und ohne Antragstellung in die Regenwasserkanalisation eingeleitet. Frage: Ist dies den Stadtwerken bzw. der Stadt nicht bekannt gewesen ? Und welche Reaktion von wem ist ggf. wann erfolgt ?
2) Der Einleitungsantrag der Meierei sei erst am 5.12.2003 gestellt worden, und bis zur Genehmigung im November 2007 hat die Meierei weiterhin in die Regenwasserkanalisation eingeleitet ohne dafür zu zahlen. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte diese Einleitung in diesem Zeitraum ? Gab es Bemühungen von Seiten der Stadtwerke - von wem mit welchem Datum - wenigstens von diesem Zeitraum an eine Einleitungsgebühr zu erheben ?
3) Das Genehmigungsverfahren dauerte fast vier Jahre, und am Ende wurde das abgesegnet, was sowieso jahrelange Praxis war. Gab es Bemühungen von Seiten der Stadtwerke bzw. der Stadt - von wem mit welchem Datum - das Verfahren zu beschleunigen, ggf. bei den zuständigen Stellen zu intervenieren, zumal die Stadtwerke doch hätten wissen müssen, daß mit jedem Tag Verzögerung erhebliche Einnahmeverluste verbunden waren ?
4) Wurde der Werkausschussvorsitzende über die Problematik informiert - mit welchem Datum ? Wurde der Werkausschuss darüber informiert, dass durch die verschiedenen Verzögerungen bzw. die Untätigkeit verantwortlicher Stellen im Endergebnis erhebliche Einnahmeverluste entstehen ? Wenn ja, mit welchem Datum ?“
Die Antwort wird aus Gründen des Datenschutzes dem nicht öffentlichen Protokoll beigefügt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja- Stimmen:
Nein- Stimmen:
Enthaltungen:
Kontakt & Öffnungszeiten
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Fax: 04123 681-260
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76