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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Erschließungsplanung B-Plan Nr. 10, 2. Änderung  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 8
Gremium: Bau- und Wegeausschuss Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 18.04.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Landhaus Mehrens
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2013-379 Erschließungsplanung B-Plan Nr. 10, 2. Änderung
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Herr Albert Jung von der Firma Bauprojekt erläutert den Anwesenden die Details der Erschließungsplanung anhand eines Lageplanes. Hieran schließt sich eine ausführliche Diskussion und Beratung bzw. Absprache über die nachfolgenden Punkte an:

 

  • Der komplette Bereich des Baugebietes soll 30er-Zone werden, so dass auf der Straße geparkt werden kann und die Straße soll eine Breite von 6,50 Meter haben.
  • An den beiden Wendehammern sollen die im Lageplan eingezeichneten Grünstreifen wegfallen und anderweitig befestigt werden, um dauerhaft eine Grünpflege einzusparen.
  • Weiter wurde darüber beraten, ob die öffentliche Straßenfläche künftig Asphaltiert oder gepflastert werden soll, hier sprachen sich 2 Mitglieder des Ausschusses für eine Pflasterung aus, 1 Mitglied für Asphalt und der Rest enthielt sich. Es wurde empfohlen, die weitere Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung der Gemeindevertretung vorzunehmen.
  • Die Anwesenden kamen überein, dass Müllsammelplätze an den Stichstraßen nicht unbedingt erforderlich sind und diese an den Wendehammern abgestellt werden können.
  • Die Anwesenden sprachen sich dafür aus, dass die Wohnwege keine Privatwege werden.
  • Herr Albert Jung informierte die Anwesenden auf Nachfrage darüber, dass ein Antrag auf Einmündung in die Landestraße gestellt worden ist, eine Genehmigung allerdings bis heute noch nicht vorliegt.
  • Auf Nachfrage wird erläutert, dass der Lärmschutzwall sich auf Privatbesitz befindet und somit auch die Pflege beiderseits des Walls von privater Seite erfolgt. Die Mulde zwischen Wall und Fuß- und Radweg an der Landesstraße wird künftig vom Landesbetrieb Straßenbau- und Verkehr gepflegt.
  • Die Anwesenden stellen fest, dass im Lageplan keine Hydranten eingezeichnet sind und die Gemeinde an jedem Wendehammer einen Unterflurhydranten zur Sicherung der Löschwasserversorgung haben möchte. Ein Hydrant ist bereits an der Landesstraße vorhanden. Der Erschließer sichert den Einbau der geforderten Hydranten zu.
  • Im Lageplan sind lediglich 5 Straßenlaternen eingezeichnet. Dies ist den Anwesenden Mitgliedern des Ausschusses zu wenig. Es wird vorgeschlagen, alle 25 Meter und in Absprache mit der Gemeinde eine Straßenlaterne aufzustellen. Herr Albert Jung sichert dies als Erschließer zu.
  • r das im Baugebiet anfallende Abwasser wurde eine Pumpstation am Weg zum Regenrückhaltebecken vorgesehen, in die das gesamte Abwasser geleitet werden soll, bevor es an die 200er-Leitung in der Steinstraße weitergeleitet wird. Nach Berechnungen des Ingenieurbüros sind diese Leitungen ausreichend dimensioniert.
  • Anschließend hieran wurde über das Regenwasser und die Regenwassergräben beraten. Das in die Gräben eingeleitete Wasser versickert größtenteils in den 1 1,5 Meter tiefen Gräben bereits auf dem Weg ins Rückhaltebecken. Es bestehen seitens der Mitglieder des Ausschusses Bedenken bezüglich des Zuwachsens der Gräben, so dass dann das Wasser nicht vernünftig weiterfließen kann. Eine entsprechende Regelung soll in den Grundstückskaufverträgen vorgenommen werden, in denen neben der Abnahme des Wassers vom Oberlieger auch die Pflege der Gräben aufgenommen werden soll.
  • Das aktuelle wasserwirtschaftliche Konzept fehlt noch und soll bis zur nächsten Sitzung nachgeliefert werden.
  • Die Einzäunung des Regenrückhaltebeckens ist vorgesehen in einer Höhe von 1,25 Meter. Die Gemeinde möchte aus Sicherheitsgründen den Einbau eines Zaunes in einer Höhe von 1,40 Meter. Dies wird durch den Erschließer, Herrn Albert Jung zugesichert.
  • Die Zuwegung zum Regenrückhaltebecken soll mit einem befestigten Untergrund erfolgen.
  • Herr Kai Kröger hält die Regenwasserentwässerung in den Kirchbach für bedenklich. Dort ist Saug- oder Suchsand vorhanden. Er schlägt eine feste Verrohrung in den Vorfluter vor. Diese Angelegenheit wurde allerdings bereits mit dem Wasserverband abgestimmt und ein entsprechender Vertrag über die Pflege ist nach Aussage von Herrn Jung bereits in Arbeit.
  • Abschließend wird Herr Albert Jung gebeten, die überarbeiteten und aktuellen Pläne für die Erschließung des Bereiches des B-Planes Nr. 10, 2. Änderung, unter Berücksichtigung der während der heutigen Sitzung beratenen und abgestimmten Punkte rechtzeitig vor der nächsten Sitzung der Gemeinde vorzulegen, damit diese dann termingerecht allen Mitgliedern des Ausschusses und der Gemeindevertretung zur Verfügung gestellt werden können.

Beschluss:

 

Die Gemeinde nimmt die Unterlagen für die Vorplanung zur Erschließung des B-Planes Nr. 10, 2. Änderung, zur Kenntnis. Die genannten Änderungen werden beschlossen und in aktuell erarbeiteten Unterlagen zur nächsten Sitzung des Ausschusses und der Gemeinde zwecks weiterer Beratung zur Verfügung gestellt.

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