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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Vorstellung des Innenentwicklungskonzeptes  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 7
Gremium: Bau- und Wegeausschuss Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 18.04.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Landhaus Mehrens
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2013-378 Vorstellung des Innenentwicklungskonzeptes
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Die Anwesenden werden zunächst über die Grundsätze für die Erstellung von Innenentwicklungskonzepten informiert. Diese werden erstellt, um städtebauliche Missstände zu erkennen und zu beheben, um einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden zu erreichen und die bestehende Infrastruktur hierbei zu stärken und zu nutzen, um letztendlich eine bedarfsgerechte Entwicklung unter Berücksichtigung des demografischen Wandels und dem aktuellen Landesentwicklungsplan zu gewährleisten. Die Aufgabenstellung an das Ingenieurbüro für die vier Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen lautete, die im Zusammenhang bebauten Grundstücke und die durch diese Bebauung geprägten angrenzenden Flächen zu analysieren und im Hinblick auf ihr Potenzial für die Innenentwicklung als Wohngrundstücke zu ermitteln. Angeschoben wurde diese Maßnahme durch einen Beschluss des Amtsausschusses und einer beantragten und bewilligten Förderung aus dem Topf des Holsteiner Auenlandes / AktivRegion.

In den grundlegenden Überlegungen des beauftragten Planungsbüros Torresin und Partner r den Bereich der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen sind die Potenzialflächen mit Baurecht, mit Baurecht und Realisierungshemmnissen sowie die Potenzialflächen mit Planungserfordernis in den Planunterlagen dargestellt. Diese Unterlagen sind den Mitgliedern des Ausschusses zur Verfügung gestellt worden. Inzwischen wurden weitere Gespräche geführt und hierbei überschaubare Änderungen angedacht:. In Brande-rnerkirchen handelt es sich um die folgenden Änderungen:

 

        Die Flächen 99 und 100 (zwischen Lohe und B-Plan 10, 2. Änderung) und die Fläche 101 (Ecke Lindenstraße / Steinstraße Grundstück Schmiede Klüver) sollten wieder als Potenzialflächen betrachtet werden, weil sie direkt an der Straße und angrenzend an einer Bebauung liegen.

        Bei den Flächen BH_21, BH_22, BH_26, BH_27 und BH_28 (alle nördlich Küsterkoppel) muss der mögliche Einfluss durch die Biogasanlage raus, weil diese noch nicht genehmigt wurde. Der Einfluss durch den landwirtschaftlichen Großbetrieb bleibt aber bestehen.

        Desweiteren wurde inzwischen die offene Frage nach den Altlasten auf dem mit BH_15 gekennzeichneten Flurstück geklärt. Diese Fläche ist als altlastenverdächtig eingestuft, sollte aber nicht aus dem Entwicklungspotenzial herausgenommen werden.
 

Besonders hingewiesen wird auf Nachfrage darauf, dass das Innenentwicklungskonzept nach Fertigstellung keinen rechtlichen Charakter wie zum Beispiel Flächennutzungs- oder Bebauungspläne hat, aber sinnvoll für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde ist und in beratender Funktion hierfür und für künftige Beratungen im Zuge von Regional- oder Landesentwicklungsplänen herangezogen werden kann.

Es wurde hieran anschließend aushrlich über die landwirtschaftliche Entwicklung im Innenbereich der Gemeinde und ihre Folgen auf die nachbarliche Entwicklung im Wohn- und Gewerbebereich zwischen der Lindenstraße, der Steinstraße und dem angrenzenden Schulweg beraten und diskutiert.

Abschließend gaben die Anwesenden Hinweise zu einzelnen Punkten des Konzeptes:

Herr Harald Behncke sprach die Fläche BH-6 an, die in den Unterlagen als Brachfläche gekennzeichnet wurde, es sich seiner Meinung nach jedoch um eine Fläche für die Landwirtschaft handelt und die im Landschaftsplan entsprechend gekennzeichnet ist.

Herr Jens Fischer wies auf die folgenden Flächen hin, die nicht in den Planunterlagen eingezeichnet sind:

-  die Gewerbefläche nördlich des Osterhorner Weges,

-  eine Fläche für eine mögliche Bebauung an der Ecke Schulweg / Steinstraße jetzt

   Ausstellungsfläche der Landmaschinenwerkstatt Lefenau,

- die Fläche Aus_101 im Innenbereich der Gemeinde an der Lindenstraße sollte als

   mögliche Fläche für die Bebauung gekennzeichnet werden,  

-  die Flächen hinter den Grundstücken der Lindenstraße in Richtung Schulweg (ebenfalls

   Aus_101 sollten als Fläche für eine mögliche Bebauung gekennzeichnet werden.

Desweiteren wird seitens der Anwesenden darauf hingewiesen, dass einige Flächen entlang der Dorfstraße im Ortsteil Brande als Gemengelage und in der Bokelseßer Straße zwischen den Grundstücken mit den Hausnummern 4 bis 18 als Innenbereich der Gemeinden gelten und im F-Plan entsprechend dargestellt sind. Dies ist im Innenentwicklungskonzept in der Form nicht enthalten. Nicht abschließend diskutiert wurde die Überlegung, Hinterhausbebauungen in den älteren Straßenzügen mit großen Grundstücken in die Planunterlagen mit aufzunehmen. Herr Andreas Welling wies noch einmal auf die Beratungen im Zuge der Entwicklung und Erarbeitung des Landschaftsplanes vor einigen Jahren hin, in dem sehr wenig Wohnbauflächen eingezeichnet wurden. Hier sollte für die künftige Entwicklung der Gemeinde im Innenentwicklungskonzept großgiger geplant werden.


Beschluss:

 

Der Bau- und Wegeausschuss nimmt den Entwurf des Innenentwicklungskonzeptes für den Bereich der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen zur Kenntnis und spricht sich mehrheitlich für eine weitere Beratung während der nächsten Sitzung am 13. Mai 2013 mit den eingebauten Änderungsvorschlägen aus.

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