Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Mitteilungen
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Wortprotokoll |
Frau Ulrike Karvink vom Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung informiert die Anwesenden über die folgenden Angelegenheiten:
- Die Baugenehmigung für die Umbaumaßnahmen am neuen Bauhof wurde inzwischen ausgefertigt und die Baumaßnahmen sind im Zeitplan. Die Verkleidung des Unterstandes wurde mit Stahltrapezwandblechen ausgeführt, die Holzwerkstatt ist fast fertiggestellt. Momentan werden die Wände und Decken der Holzwerkstatt durch Mitarbeiter des Bauhofes mit Fermacellplatten verkleidet. Die Heizungsanlage für die Holzwerkstatt und die Metallwerkstatt wird durch eine Fachfirma hergestellt. Die Elektroarbeiten werden durch einen Mitarbeiter des Bauhofes in Zusammenarbeit mit einem Mitarbeiter der Stadtnetze Barmstedt durchgeführt und hinsichtlich der Absaugung wird derzeit eine Preisumfrage durchgeführt. Die Außenstelle der Hellwieser Chaussee wird kurzfristig vollständig geräumt und die Übergabe erfolgt in den nächsten Tagen. Hinsichtlich des Neubaus einer Unterstellhalle auf dem Grundstück des Bauhofes liegen bisher zwei Angebote vor.
- Der Straßenausbau in der Norderstraße wird aufgrund der Wetterlage offiziell um eine Woche verschoben, Baubeginn soll der 08. April 2013 sein. Die Anwohner sind informiert worden.
- In der Hamburger Straße sollten die Arbeiten an der Deckschicht eigentlich im Frühjahr dieses Jahres durchgeführt werden. Hier wird allerdings eine Verzögerung eintreten. Begründet ist diese Verzögerung mit der Entwicklung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Hamburger Straße / Mühlenweg“. Für diesen B-Plan sollen die Hausanschlüsse von der Hamburger Straße aus vorgestreckt werden und dieser Anschluss wird abgewartet, um die Straße nicht kurz nach der Fertigstellung wieder aufzureißen.
- Die Brücke über die Krückau am Küsterkamp ist in einem sehr schlechten Zustand. Ein Statiker ist eingeschaltet, um festzustellen, welche Maßnahmen erforderlich sind und ob die Brücke gesperrt werden muss. Hinweis der Verwaltung: Eine Begehung hat stattgefunden, die Brücke muss nicht gesperrt werden.
- Bei den Schildern „Motor aus“ an den Bahnübergängen in der Stadt Barmstedt hat das Straßenverkehrsamt Pinneberg grundsätzliche Bedenken angemeldet, weil diese nicht für den Straßenverkehr notwendig sind. Vor einer endgültigen Stellungnahme seitens des Kreises wird ein Ortstermin im April 2013 in Abstimmung mit der AKN vereinbart, bevor die bereits auf dem Bauhof vorhandenen Schilder aufgestellt werden können.
- Die Durchführung der Grünordnungsmaßnahmen für das Gebiet des B-Planes Nr. 70 am „Küsterkamp“ wird witterungsbedingt in Absprache zwischen dem Investor und der Stadtverwaltung im April durchgeführt. Zuerst sollen hier die abgestorbenen Bäume im Pflanzstreifen ausgetauscht werden. Für den dann noch fehlenden Ausgleich muss außerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes, aber innerhalb der Stadt eine Fläche für die Pflanzung von 32 Einzelbäumen gefunden werden. Anmerkung des Vorsitzenden, Herrn Axel Schmidt: „Die Pflanzstreifen sind auf Eignung zu prüfen, sind im Untergrund zubetoniert!“
- Die Anwesenden werden darüber informiert, dass bezüglich der Bepflanzung des Kuhlke-Parkplatzes gegenüber des Sky-Marktes Gespräche mit Frau Kuhlke stattgefunden haben. Der ursprüngliche Pflanzplan, der Bäume zwischen den Parkplatzreihen vorsieht, ist ohne den Verlust von Parkplätzen nicht möglich. Auch der Leitungsbestand im Einfahrtsbereich lässt eine Bepflanzung in dem Bereich nicht zu. Frau Kuhlke hat angeboten, alternativ eine Fläche im Anschluss an den Parkplatz für die Pflanzung von Bäumen zur Verfügung zu stellen und für ihr Angebot der Stadt einen Plan zur Abstimmung zu erstellen. Hinweis der Verwaltung: Die Umstellung zieht eine Änderung des Grünordnungsplanes und des B-Planes im vereinfachten Verfahren nach sich.
- Die Anwesenden werden darüber informiert, dass im Bereich des B-Planes Nr. 65 „Nappenhorn“ ein Baum gefällt worden ist. Dieser Baum war geschädigt. Obwohl eine Nachpflanzungspflicht im B-Plan nicht festgelegt ist, wird die Eigentümerin einen Baum auf ihrem Grundstück anpflanzen.
- Abschließend werden die Anwesenden darüber informiert, dass bei der Erstellung einer neuen Straßenausbaubeitragssatzung nach Empfehlung durch die GEKOM keine Straßenliste geführt werden sollte. Dies würde die Fehlermöglichkeiten und damit die Anfechtbarkeit der Satzung erhöhen. Die Festlegung der Einstufung der Straße muss dann im jeweiligen Bauprogramm erfolgen. Dies ist bei der Beratung über das jeweilige Bauprogramm zu beachten.
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