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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Jahresrechnung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2012  

Öffentliche Sitzung des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung Westerhorn
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung Westerhorn Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 14.02.2013 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungszimmer Brande-Hörnerkirchen im Rathaus, 1. OG, Zi 1.01
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2013-299 Jahresrechnung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2012
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz Scharrel
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Zur Prüfung der Jahresrechnung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2012 liegen dem Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung die Kassenbelege und der Entwurf der Jahresrechnung vom 08. Januar 2013 vor.

 

Die Ausschussmitglieder nehmen Einblick in die Kassenbelege und führen die Prüfung stichprobenweise durch.

Fragen der Ausschussmitglieder zur Jahresrechnung 2012 und zu den Kassenbelegen werden von Frau Uber beantwortet.

 

Die Prüfung ergibt folgende zu klärende Fragen:

 

  1. Die Ausschussmitglieder bitten um Klärung wofür die Auszahlung über 982,50 € (AO-Nr. 1029) erfolgte.

Begründung:

Die Ausgabe in Höhe von 982,50 € setzt sich aus der Rechnung für Vassiliu = 732,50 € und der Rechnung für die Musik = 250,00 € zusammen.

r den Neujahrsklönschnack 2012 kam es zu erheblichen Fehlbuchungen. Diese wurden bereinigt. Tatsächlich entstanden der Gemeinde Westerhorn Kosten von insgesamt 319,51 €.

Dem Protokoll liegen eine Aufstellung aller Buchungen und ein Vermerk der Strategischen Steuerung bei.

 

  1. Mit der AO-Nr. 1831 wurde Niederschlagswasser mehrfach mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen gezahlt.

Begründung:

Lt. Finanzverwaltungsamt Schleswig-Holstein Landeskasse - wurden die Bescheide nachweislich an uns versandt. Die Bescheide an alle vier Gemeinden sind aber nicht bei der Stadt Barmstedt eingegangen. Trotz Rücksprache des zuständigen Sachbearbeiters bestand die Landeskasse auf die Säumniszuschläge und Mahngehren.

 

  1. r die AO-Nr. 1564 ist kein Beleg / keine Rechnung vorhanden.

Begründung:

Bei dieser Anordnung handelt es sich um eine Umbuchung. Die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen hatte die Rechnung der Firma Baasch (AO-Nr. 2230 in 2011) versehentlich im Jahr 2011r die Gemeinde Westerhorn bezahlt. Dies wurde vom Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung festgestellt und von der Verwaltung im Jahr 2012 bereinigt.

 

  1. Bei der AO-Nr. 1324 handelt es sich um einen Gewerbesteuerfall der Gemeinde Bokel, der versehentlich bei der Gemeinde Westerhorn angelegt worden ist. Dies wurde mit der vorgenannten Anordnung in 2012 berichtigt.

 

  1. Bei der AO-Nr. 844 handelt es sich um eine Rechnung für die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen, die versehentlich von der Gemeinde Westerhorn beglichen wurde.

 

Die Verwaltung wird umgehend eine Berichtigung vornehmen.

 

  1. In der Anlage 9 der Vorlage VO/2013-299 wurden bei der allgemeinen Rücklage die Felder Zuführung und Entnahme vertauscht. Die Beträge und Summen sind korrekt.

Eine korrigierte Anlage 9 ist dem Protokoll beigefügt.


Beschluss:

 

Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung schlägt der Gemeindevertretung Westerhorn vor, die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012 gemäß Entwurf vom 08. Januar 2013 zu beschließen.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Ja- Stimmen:3

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

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