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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 8. Änderung des Flächennutzungsplans  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Osterhorn Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 07.02.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Landhaus Mehrens
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2013-326 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn
Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 8. Änderung des Flächennutzungsplans
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Lantau erläutert den Sachverhalt sowie die rechtliche Erforderlichkeit zur Wiederholung des Verfahrensschrittes.

 


Beschluss:

 

  1. Der mit Beschluss vom 06.10.2010 in der Gemeinde Bokel, vom 26.08.2010 in der  Gemeinde Brande-Hörnerkirchen, vom 31.08.2010 in der Gemeinde Osterhorn und vom 27.09.2010 in der Gemeinde Westerhorn durchgeführten Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wird erneut einzeln zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Der Entwurf der 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn für die Änderungsbereiche:

 

Änderungsbereich A: beinhaltet den in Planung befindlichen B-Plan Nr. 9 der Gemeinde Westerhorn;

 

Änderungsbereich B: war vorgesehen als zusätzlicher Versorgungsbereich für die Verknüpfung von wohnverträglichem Gewerbe anschließend an den Bereich A in der Gemeinde Westerhorn, der aber ersatzlos aus der Planung gestrichen wird;

 

Änderungsbereich C: befindet sich an der Steinstraße / Ecke Dorfstraße in der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen; hier ist die Bebauung mit wohnverträglichem Gewerbe und Wohnbebauung vorgesehen;

 

Änderungsbereich D: dieser Änderungsbereich befindet sich in der Gemeinde Bokel entlang der Straße „Zum Felde“, Wohnnutzung und landwirtschaftliche Hofstellen sind bereits vorhanden, diese Fläche ist als Dorfgebiet (MD) vorgesehen.

 

Änderungsbereich E: r diesen Änderungsbereich ist ein Sondergebiet SO Garten- und Landschaftsbau in der Bergstraße vorgesehen. Mit dieser Änderung soll  der Betriebsstandort eines dort ansässigen ldw. Lohnunternehmen gesichert werden.

 

Änderungsbereich F/G: Es handelt sich hierbei um Flächen für den Sandabbau, wobei für die Fläche G keine Wiederverfüllung vorgesehen ist. Die spätere Grube soll offen bleiben. Dies wird in einem besonderen Verfahren einer Umweltverträglichkeits-prüfung unterzogen.

 

Änderungsbereich H/I: Diese Änderungsbereiche stehen in engem Zusammenhang mit den Flächen F und G, da diese hierfür Ausgleichsfunktionen übernehmen sollen. Die Flächen in der Gemeinde Bokel gehen mit dem Landschaftsplan konform.

 

und die Begründung hierzu werden in der vorliegenden Fassung erneut gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Umweltrelevante Informationen sind im Umweltbericht, erstellt auf Grundlage des BauGB (§1a), Bundesnaturschutzgesetz (§§14, 18, 44), Landesnaturschutzgesetz, und Bundesbodenschutzgesetz  verfügbar. Hier werden für jeden Änderungsbereich die Umweltauswirkungen beschrieben und bewertet. Weiterhin wird die Entwicklung des Umweltzustandes prognostiziert. Es werden Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen aufgezeigt und gegebenenfalls anderweitige Planungsmöglichkeiten angedacht.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig dafür (7)

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