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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn; hier Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 13
Gremium: Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 21.02.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:08 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Amtshaus Hörnerkirchen
Ort: Rosentwiete 4, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2013-317 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn; hier Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Fischer trägt den Sachverhalt vor.


Beschluss:

 

1.      Genehmigung des Planentwurfes

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beschließt, den Entwurf der 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen und die dazu gehörende Begründung zu genehmigen. Der Entwurf umfasst die folgenden Änderungsbereiche:

 

a) Gemeinde Brande-Hörnerkirchenr den Bereich nordwestlich der Steinstraße zwischen Lohe und Dorfstraße in dem Bereich des bisher nicht bebauten Teils des B-Planes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen und einer zusätzlichen nordwestlich belegenen Fläche; Planungsziel ist für diesen Bereich die Umwandlung der gewerblichen Baunutzung (G) in eine gemischte Baunutzung.

b) Gemeinde Bokel r den Bereich des Freibadgeländes am Bokeler Mühlenteich; Planungsziel ist aufgrund der geänderten Nutzung die Herausnahme der Symbole für das Freibad und die Parkanlage und die farbliche Darstellung.

c) Gemeinde Bokel r den Bereich der Motocrossanlage im Sandabbaugebiet westlich der Kreisstraße Bokel Lutzhorn; Planungsziel hierbei ist die Kennzeichnung des betroffenen Bereiches als Sportfläche Motocrossanlage mit einer farblichen Darstellung und der Hinzufügung des entsprechenden Symbols.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:                            10                           

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:                            1             

 

2.      Beteiligung der Öffentlichkeit / Auslegungsbeschluss

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches durchzuführen und die Unterlagen für die 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs auszulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:                            11             

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:                            0

 

 

3.      Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beschließt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:                            11                           

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:                            0

 

 

 

 

 

 

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