Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn; hier Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 8
Gremium: Bau- und Wegeausschuss Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 05.02.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Landhaus Mehrens
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2013-317 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn; hier Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Jens Fischer verweist zunächst auf die Vorlage, die für die 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Hörnerkirchen für insgesamt 3 Änderungsbereiche in den Gemeinden Bokel und Brande-Hörnerkirchen erstellt wurde. Ergänzend hierzu informiert Frau Wiebke Becker von der Ingenieurgemeinschaft Reese und Wulff im Einzelnen über die Änderungsbereiche und den bisherigen Verfahrensverlauf. Nachdem die Abwägungsunterlagen erstellt wurde, teilte die Gemeinde Hingstheide mit, dass seitens der Gemeinde keine Bedenken gegen die Planungen des Amtes Hörnerkirchen bestehen und auch die landesplanerische Stellungnahme ist zwischenzeitlich mit Schreiben vom 21.01.2013 eingegangen. Hier wird bestätigt, dass gegen die Bauleitplanungen im Amtsbereich Hörnerkirchen keine Bedenken bestehen und Ziele der Raumordnung den Planungsabsichten der Gemeinde nicht entgegenstehen.  


Beschlussvorschlag des Bau- und Wegeausschusses an die Gemeindevertretung:

  1. Genehmigung des Planentwurfes

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beschließt, den Entwurf der 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen und die dazu gehörende Begründung zu genehmigen. Der Entwurf umfasst die folgenden Änderungsbereiche:

 

a) Gemeinde Brande-Hörnerkirchenr den Bereich nordwestlich der Steinstraße zwischen Lohe und Dorfstraße in dem Bereich des bisher nicht bebauten Teils des B-Planes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen und einer zusätzlichen nordwestlich belegenen Fläche; Planungsziel ist für diesen Bereich die Umwandlung der gewerblichen Baunutzung (G) in eine gemischte Baunutzung.

b) Gemeinde Bokel r den Bereich des Freibadgeländes am Bokeler Mühlenteich; Planungsziel ist aufgrund der geänderten Nutzung die Herausnahme der Symbole für das Freibad und die Parkanlage und die farbliche Darstellung.

c) Gemeinde Bokel r den Bereich der Motocrossanlage im Sandabbaugebiet westlich der Kreisstraße Bokel Lutzhorn; Planungsziel hierbei ist die Kennzeichnung des betroffenen Bereiches als Sportfläche Motocrossanlage mit einer farblichen Darstellung und der Hinzufügung des entsprechenden Symbols.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:2

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:4

 

  1. Beteiligung der Öffentlichkeit / Auslegungsbeschluss

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches durchzuführen und die Unterlagen für die 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs auszulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:4

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:2

 

 

  1. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beschließt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:4

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:2

 

Folgende Vertreter waren wegen eines Ausschlusstatbestandes nach § 22 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein bei der Beratung und Abstimmung im Sitzungsraum nicht anwesend: Herr Andreas Welling.


 

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner