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Auszug - 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 8. Änderung des Flächennutzungsplans
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende des Bau- und Wegeausschusses weist zunächst auf die von der Verwaltung erstellte Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt hin. Auf Nachfrage wird den Anwesenden der Grund für den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss erläutert. Im Antrag auf die Genehmigung der 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes hat das Innenministerium einen Verfahrensfehler in der Bekanntmachung festgestellt. Zum einen wurde eine Bekanntmachungsform gewählt, die inzwischen nach einem Beschluss des OVG Lüneburg als nicht mehr ausreichend angesehen wird und desweiteren mangelte es in dieser an der notwendigen Anstoßwirkung. Hiernach muss mit dem Verfahren an dem Punkt mit allen Konsequenzen wieder angesetzt werden, an dem der Fehler entstanden ist. Herr Ulrich Konkel weist die Anwesenden darauf hin, dass im Sachverhalt alle Änderungsbereiche dargestellt sind, im Beschlussvorschlag allerdings die Bereiche J, K und L nicht aufgeführt sind. Der Gemeindevertretung muss insofern der Beschlussvorschlag entsprechend geändert und durch die Darstellung der Bereiche J, K und L ergänzt empfohlen werden.
Beschlussvorschlag des Bau- und Wegeausschusses an die Gemeindevertretung:
- Der mit Beschluss vom 06.10.2010 in der Gemeinde Bokel, vom 26.08.2010 in der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen, vom 31.08.2010 in der Gemeinde Osterhorn und vom 27.09.2010 in der Gemeinde Westerhorn durchgeführten Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wird erneut einzeln zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen:4
Nein- Stimmen:1
Enthaltungen:1
- Der Entwurf der 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn für die Änderungsbereiche:
Änderungsbereich A: beinhaltet den in Planung befindlichen B-Plan Nr. 9 der Gemeinde Westerhorn;
Änderungsbereich B: war vorgesehen als zusätzlicher Versorgungsbereich für die Verknüpfung von wohnverträglichem Gewerbe anschließend an den Bereich A in der Gemeinde Westerhorn, der aber ersatzlos aus der Planung gestrichen wird;
Änderungsbereich C: befindet sich an der Steinstraße / Ecke Dorfstraße in der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen; hier ist die Bebauung mit wohnverträglichem Gewerbe und Wohnbebauung vorgesehen;
Änderungsbereich D: dieser Änderungsbereich befindet sich in der Gemeinde Bokel entlang der Straße „Zum Felde“, Wohnnutzung und landwirtschaftliche Hofstellen sind bereits vorhanden, diese Fläche ist als Dorfgebiet (MD) vorgesehen.
Änderungsbereich E: für diesen Änderungsbereich ist ein Sondergebiet SO Garten- und Landschaftsbau in der Bergstraße vorgesehen. Mit dieser Änderung soll der Betriebsstandort eines dort ansässigen ldw. Lohnunternehmen gesichert werden.
Änderungsbereich F/G: Es handelt sich hierbei um Flächen für den Sandabbau, wobei für die Fläche G keine Wiederverfüllung vorgesehen ist. Die spätere Grube soll offen bleiben. Dies wird in einem besonderen Verfahren einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen.
Änderungsbereich H/I: Diese Änderungsbereiche stehen in engem Zusammenhang mit den Flächen F und G, da diese hierfür Ausgleichsfunktionen übernehmen sollen. Die Flächen in der Gemeinde Bokel gehen mit dem Landschaftsplan konform.
Änderungsbereich J: Dieser Änderungsbereich in der Gemeinde Westerhorn umfasst eine ehemalige Hofstelle n der Dorfstraße, an der die planungsrechtliche Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Zimmereibetriebes gesichert werden sollen.
Änderungsbereich K: Dieser 0,2 ha große Änderungsbereich in der Gemeinde Westerhorn, der als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist, jedoch bereits als Spiel- und Bolzplatz genutzt wird, soll nun auch entsprechend im F-Plan dargestellt werden.
Änderungsbereich L: Dieser 0,5 ha große Änderungsbereich in der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen, bisher als Wohnbaufläche dargestellt, soll künftig als Sondergebiet Einzelhandel dargestellt werden.
und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung erneut gebilligt.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen:4
Nein- Stimmen:1
Enthaltungen:1
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen:5
Nein- Stimmen:0
Enthaltungen:1
- Umweltrelevante Informationen sind im Umweltbericht, erstellt auf Grundlage des BauGB (§1a), Bundesnaturschutzgesetz (§§14, 18, 44), Landesnaturschutzgesetz, und Bundesbodenschutzgesetz verfügbar. Hier werden für jeden Änderungsbereich die Umweltauswirkungen beschrieben und bewertet. Weiterhin wird die Entwicklung des Umweltzustandes prognostiziert. Es werden Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen aufgezeigt und gegebenenfalls anderweitige Planungsmöglichkeiten angedacht.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen:5
Nein- Stimmen:0
Enthaltungen:1
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