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Auszug - Jahresrechnung der Gemeinde Bokel für das Haushaltsjahr 2012
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Den Ausschussmitgliedern liegen der Entwurf der Jahresrechnung 2012 und die Kassenbelege vor. Die Ausschussmitglieder prüfen stichprobenartig die Sitzungsunterlagen.
Es ergeben sich folgende Prüfungsbemerkungen:
- Mit Zahlungsanordnung Nr. 4042 wurden für ein Objekt Abwassergebühren in Höhe von 7.206,98 EUR festgesetzt. Diese Festsetzung wurde mit Zahlungsanordnung Nr. 4130 wieder aufgehoben (Finanzadresse 1305).
- Mit Zahlungsanordnung Nr. 4117 wurden die Abwassergebühren für ein anderes Objekt um 667,22 EUR vermindert (Finanzadresse 1061).
- Mit Zahlungsanordnung Nr. 1784 wurde die Hundesteuer in einem Fall von 150,00 EUR auf 25,00 EUR neu festgesetzt (Finanzadresse 3735).
- Mit Zahlungsanordnung Nr. 1373 wurde die Hundesteuer in einem anderen Fall um 37,50 EUR reduziert (Finanzadresse 3678).
- Mit Zahlungsanordnung Nr. 750 wurde eine Rechnung in Höhe von 228,81 EUR für die Reparatur von Abwasserpumpen in der Steinstraße und in der Barmstedter Straße beglichen.
Der Ausschuss bittet um Prüfung der Sachverhalte durch die Verwaltung.
Stellungnahmen der Verwaltung:
Zu 1.: Bei der Abrechnung der Abwassergebühren ist beim Erfassen des Zählerstandes ein Eingabefehler unterlaufen. Anstatt eines Zählerstandes von 329 wurde versehentlich ein Stand von 3291 erfasst. Diese Buchung wurde storniert und anschließend neu erfasst.
Zu 2.: Die Zählerstände wurden in den letzten Jahren geschätzt, weil vom Grundstückseigentümer keine Angaben gemacht wurden. Im Jahr 2012 erfolgte dann eine Zählerablesung; dabei wurde festgestellt, dass die Schätzungen zu hoch ausgefallen waren. Die überzahlten Beträge wurden erstattet.
Zu 3.: Steuerpflichtige/r ist Ende Februar 2012 verzogen. Die Hundesteuer für einen 1. Hund (50,00 EUR) und einen 2. Hund (100,00 EUR) musste für den Zeitraum März bis Dezember 2012 in Abgang gestellt werden.
Zu 4.: Steuerpflichtige/r ist ebenfalls verzogen. Die Hundesteuer für den 1. Hund war entsprechend herabzusetzen.
Zu 5.: Hierbei handelt es sich um eine Falschbuchung. Die Rechnung ist der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen zuzuordnen. Der Rechnungsbetrag wird der Gemeinde Bokel erstattet. Die entsprechende Buchung ist bereits veranlasst.
Beschluss:
Der Finanzausschuss der Gemeinde Bokel empfiehlt der Gemeindevertretung, die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012 gemäß Entwurf vom 08. Januar 2013 zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja- Stimmen:5
Nein- Stimmen:0
Enthaltungen:0
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