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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung hier: Anpassung von Gebührensätzen und Definition einer dritten Abwasserart  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 16
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 11.12.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2007-097 Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung
hier: Anpassung von Gebührensätzen und Definition einer dritten Abwasserart
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Fred Freyermuth
Federführend:Stadtwerke Barmstedt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Johannsen trägt den Sachverhalt vor und beantragt, gemäß Empfehlung des Werkaus-schusses vom 28

 

Herr Johannsen trägt den Sachverhalt vor und beantragt, gemäß Empfehlung des Werkausschusses vom 28.11.2007 zu beschließen. Nach der als Tischvorlage vorliegenden Stellungnahme einer Fachanwältin ist eine rückwirkende Veranlagung für Kühl- und Brüdenwasser rechtlich nicht möglich. 

 

Herr Dr. Thiel beschränkt seine Ausführungen auf die Sondergebühr für industrielles Abwasser. Die Gebühr ist mit 0,15 EUR/m3 äußerst preisgünstig und beträgt weniger als ein Zwölftel des von den privaten Einleitern zu zahlenden Betrages. Für das industrielle Abwasser müsste auch ein höherer Preis möglich sein. Der jetzige Preis bedeutet einen Vorteil für die Meierei. Bedenklich ist, dass die Meierei jetzt erstmalig für die Einleitungsmenge von rd. 450.000 m3 veranlagt wird. Die Einleitungen erfolgen seit 2001.  Ein Einleitungsantrag wurde jedoch erst 2003 gestellt. Damit erfolgte die Einleitung über einen Zeitraum von nahezu drei Jahren ohne Genehmigung. Die Genehmigung wurde erst Ende 2007 erteilt. Damit wird die von 2003 bis 2007 geübte Praxis nachträglich abgesegnet. Es ist zu hinterfragen, wer hierfür die politische und finanzielle Verantwortung zu tragen hat. Gegen die Meierei hätte vorgegangen werden müssen. Ingesamt sind den Stadtwerken Einnahmen von rd. 400.000 EUR verloren gegangen. Die BALL-Fraktion erwartet, dass die Meierei rückwirkend veranlagt wird. Entsprechende Wege müssen gefunden werden. Die BALL-Fraktion wird dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

 

Herr Gottschalk erinnert daran, dass die Problematik erst durch den Standortwechsel der Meierei entstanden ist. In der Zeit davor wurde das Brüdenwasser über den Meiereigraben abgeleitet.  

 

Herr Brabandt stellt fest, dass eine nachträgliche Veranlagung wegen der bisher fehlenden Grundlagen nicht möglich ist. Der Sachverhalt ist ärgerlich, Tatsache ist aber, dass eine Gebührenpflicht in der Vergangenheit nicht erkannt wurde.

 

Für Herrn Dr. Thiel geht es um die Einleitung seit 2001. Unbeantwortet ist bisher die Frage, warum im Zeitraum von 2001 bis 2003 niemand gegen die Meierei vorgegangen ist. Festzustellen ist, dass ein Schaden von mehreren 100.000 EUR entstanden ist.

 

Nach Auffassung von Frau Schack wurde es seit 2003 versäumt, in dieser Sache tätig zu werden.

 

Herr Freyermuth führt aus, dass der Kreis Pinneberg am 15.11.2007 die Einleitungsgenehmigung erteilt hat. Bereits am 28.11.2007 konnte die neue Satzung im Werkausschuss beraten werden. Eine Rückwirkung ist nicht möglich. Auch eine frühere Erhebung war aufgrund der fehlenden Genehmigung nicht möglich. Über die Höhe der Gebühr wurde mit der Meierei nicht diskutiert, es erfolgte lediglich eine entsprechende Mitteilung. Die Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes sind nicht verhandelbar. Die Meierei hat seit Jahrzehnten in den Meiereigraben direkt eingeleitet. Erst durch den Standortwechsel ist sie zum Indirekteinleiter geworden. Dieser Fall ist einmalig in Schleswig-Holstein. Dadurch lässt sich ggf. die lange Verfahrensdauer erklären.      

Beschluss:

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt mit 17 Ja-Stimmen bei 2 Nein-Stimmen, die Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung vom 01.05.2005 mit allen Nachtragssatzungen zum 01.01.2008 außer Kraft zu setzen und den der Vorlage vom 16.11.2007 beigefügten Entwurf der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Stadt Barmstedt (Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung) zum 01.01.2008 in Kraft zu setzen.

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