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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Haushalt 2013 Erneute Beratung und Beschlussfassung  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 27.12.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:55 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Amtshaus Hörnerkirchen
Ort: Rosentwiete 4, 25364 Brande-Hörnerkirchen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Lantau macht deutlich, dass durch erfolgte Beschlussfassung der Haushalt 2013 noch wie folgt anzupassen ist.

8800.93200              80.000 €

8800.94000              10.000 €

9100.31000              90.000 €

Somit ergibt sich folgende Neufassung der

 

Haushaltssatzung

der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2013

 

Aufgrund der §§ 77 ff. Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 27. Dezember 2012 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

1.703.500 EUR

 

in der Ausgabe auf

1.703.500 EUR

 

 

 

 

und

 

 

 

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

166.500 EUR

 

in der Ausgabe auf

166.500 EUR

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag der Krediter Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen auf

0 EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0 EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

50.000 EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

   0,00 Stellen

 

 

§ 3

 

Die Hebesätzer die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                          

310 v. H.

    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     

310 v. H.

 

 

2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                                                           

380 v. H.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500 EUR.  

 


Beschluss:

Die vorgenannte Anpassung des Haushaltes sowie der Haushaltssatzung wird beschlossen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig dafür (13)

 

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