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Auszug - Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung hier: Anpassung von Gebührensätzen und Definition einer dritten Abwasserart
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Wortprotokoll Beschluss |
Herr Johannsen erläutert, warum eine neue Abwassersatzung erstellt werden muss. Ein komplett neuer Bereich, Sondergebühr für industrielles Abwasser, ist zu definieren und die Absenkungen für Schmutz- und Regenwasser, vorkalkuliert von einem Wirtschaftsberatungsunternehmen, sind festzulegen.
Herr Freyermuth geht ausführlich auf § 19, Gebührenmaßstab für die Beseitigung von Kühl- und Brüdenwasser, ein und erklärt das Zustandekommen. Er teilt mit, dass die Meierei im November 2007, nach Antragstellung im Jahre 2003, die Genehmigung mit Auflagen zur Einleitung des Kondenswassers (Entstehung bei der Verarbeitung der Milch) vom Kreis Pinneberg erhalten habe. Das reine Wasser darf nicht in den Schmutzwasserkanal geleitet werden. Die Gebühr muss separat festgelegt werden, weil die Kriterien zur Berechnung voneinander abweichen:
a) das Regenwasser wird nach vorhandenen Quadratmetern, Kühl- und
Brüdenwasser nach gemessenen Kubikmetern abgerechnet,
b) es wird nur ein Teil des Regenwassernetzes genutzt und
c) eine Rückhaltung wird aufgrund der kontinuierlichen Einleitung nicht
benötigt.
Es wird darüber gesprochen, dass durch die sehr spät erteilte Genehmigung zur Einleitung erhebliche Gebührenzahlungen der Meierei fehlen. Es wird vorgeschlagen, Rücksprache mit Experten zu halten, ob Möglichkeiten zur Nachveranlagung bestehen. Bei positivem Ergebnis kann für die Beschlussfassung der neuen Satzung durch die Stadtvertretung kurzfristig eine Tischvorlage, die die Satzung um den Punkt „Rückwirkende Berechnungen“ erweitert, vorgelegt werden.
Herr Freyermuth weist darauf hin, dass mit der Meierei keine Pauschale ausgehandelt werden kann, weil im Kommunalabgabengesetz ein „Verhandeln“ nicht vorgesehen ist.
Es wird über die Höhe der Absenkung der Regenwassergebühr von 0,02 €/m² gesprochen und darauf hingewiesen, dass in 2006 ein Gewinn von 139.000 € ausgewiesen wurde. Demnach müsste die Reduzierung der Gebühr höher ausfallen.
Herr Freyermuth erklärt, dass die Stadt erhebliches Kapital im Abwasserbereich besitzt und somit Anspruch auf Verzinsung hätte. Der oben genannte Betrag ist die Eigenkapitalverzinsung.
Die Neuberechnung der Schmutzwassergebühr ergibt für 2008 2,04 €/m³. Durch positive Rückstellung von 0,19 €/m³ verringert sich die Gebühr im Jahr 2008 auf 1,85 €/m³.
Gebührenrückstellungen ergeben sich durch Differenzen zwischen Aufwand und Erlös und können positiv oder auch negativ ausfallen.
Beschluss:
Der Werkausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung vom 01.05.2005 mit allen Nachtragssatzungen zum 01.01.2008 außer Kraft zu setzen, die als Anlage 1 beigefügte Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung zu beschließen und zum 01.01.2008 in Kraft zu setzen.
Der Beschluss erfolgt mit acht Stimmen und einer Gegenstimme.
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