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Auszug - Aufgabenübertragung gemeindlicher Selbstverwaltungsaufgaben auf das Amt Hörnerkirchen gem. § 5 Amtsordnung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Rubart erläutert den Sachverhalt zur Aufgabenübertragung gemeindlicher Selbstverwaltungsaufgaben auf das Amt Hörnerkirchen gem. § 5 Amtsordnung.
Mehrere amtsangehörige Gemeinden können gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 16 AO gemeinsam dem Amt die Trägerschaft von Selbstverwaltungsaufgaben ganz oder teilweise übertragen. Die Aufgaben Schulträgerschaft gem. § 5 Abs. 1 Nr. 4 AO, Förderung des Sports gem. § 5 Abs. 1 Nr. 7 AO und Freizeitgestaltungen für Kinder und Jugendliche gem. § 5 Abs. 1 Nr. 8 AO wurden von allen amtsangehörigen Gemeinden auf das Amt Hörnerkirchen übertragen.
Herr Bürgermeister Reimers ergänzt hierzu, dass gem. Amtsordnung max. 5 Aufgaben an das Amt Hörnerkirchen übertragen werden dürfen.
Die „Kindergärten“ sind Aufgabe der einzelnen Gemeinden, da jede Gemeinde einen Vertrag mit dem Kirchenkreis Rantzau-Münsterdorf abgeschlossen hat.
Die Bücherei läuft jetzt unter der Verantwortung der Schule als Schulbücherei.
Beschluss:
Der Finanzausschuss stellt fest, dass bislang diese Aufgaben von dem Amtsausschuss
ausgeführt wurden und empfiehlt der Gemeindevertretung Westerhorn zu beschließen, diese Aufgaben in dem vorgenannten Umfang weiter an den Amtsausschuss zu delegieren.
Hinsichtlich der Angelegenheiten der Aktiv Region bzw. im Bereich des Tourismus bleibt die Gemeinde Projektträger, das Amt Hörnerkirchen führt lediglich die Beschlussfassung aus.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja- Stimmen: 5
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
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