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Auszug - Aufgabenübertragung gemeindlicher Selbstverwaltungsaufgaben auf das Amt Hörnerkirchen gem. § 5 Amtsordnung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Sybille Buchner erläutert die Vorlage zur Aufgabenübertragung gemeindlicher Selbstverwaltungsaufgaben auf das Amt Hörnerkirchen gem. § 5 Amtsordnung.
Mehrere amtsangehörige Gemeinden können gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 16 AO gemeinsam dem Amt die Trägerschaft von Selbstverwaltungsaufgaben ganz oder teilweisen übertragen.
Die Aufgaben Schulträgerschaft gem. § 5 Abs. 1 Nr. 4 AO, Förderung des Sports gem. § 5 Abs. 1 Nr. 7 AO und Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche gem. § 5 Abs. 1 Nr. 8 AO wurden von allen amtsangehörigen Gemeinden auf das Amt Hörnerkirchen übertragen.
Beschluss:
Der Finanzausschuss stellt fest, dass bislang diese Aufgaben von dem Amtsausschuss
ausgeführt wurden und empfiehlt der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen zu beschließen, diese Aufgaben in dem vorgenannten Umfang weiter an den Amtsausschuss zu delegieren.
Hinsichtlich der Angelegenheiten der Aktiv Region bzw. im Bereich des Tourismus bleibt die
Gemeinde Projektträger, das Amt Hörnerkirchen führt lediglich die Beschlussfassung aus.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja- Stimmen: 5
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76