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Auszug - Vergabe der Rabattenpflege
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Wortprotokoll |
Der Vertrag mit der Fa. Sommer für die Rabattenpflege ist bereits seit Jahren abgelaufen. Die bisher übliche mündliche Verlängerung ist jetzt schriftlich zum 31.01.2013 gekündigt worden. Die Rabattenpflege soll neu ausgeschrieben werden.
Eine Bestandsaufnahme des Zustandes der Rabatten im Gemeindegebiet wurde durch
Bürgermeister Winter, Herrn Fischer und Herrn Knaak (Verwaltung) durchgeführt. Dabei wurde einvernehmlich festgestellt, dass die Bepflanzung an der Bahnhofstraße überaltert
und nicht mehr erhaltungswürdig ist. Eine „Wiederaufforstung“ der Rabatten in der Bahn- hofstraße ist bereits erfolgt. Die Gemeinde Westerhorn hat keine Einwände gegen die Bepflanzung, wird sich jedoch auch nicht daran beteiligen.
Der Ausschuss schlägt vor, nur die regelmäßige Pflege der Sträucher auszuschreiben. Die Pflege der Bäume soll nach Bedarf extra vergeben werden. Auch die eventuell erforderliche Ersatzpflanzung in den Rabatten soll nach Bedarf vergeben werden. Die Pflege der „Buchten“ in der Küsterkoppel war bisher größtenteils über die Anwohner geregelt.
Hier ist noch Regelungsbedarf, der aber erst nach dieser Auftragsvergabe erfolgen kann.
Die Bäume im Kösterpool benötigen einen regelmäßigen jährlichen Schnitt, hier wird ein
gesonderter Auftrag erforderlich.
Zur Pflege wird nachgefragt, wie es sich mit der Laubentsorgung verhält. Hier wird klar- gestellt, dass die Laubentsorgung zur Reinigung des Bürgersteiges gehört. Die Reinigung des Bürgersteiges ist eine Anwohnerpflicht.
Fa. Sommer hat die Rabatten am Kösterpool gepflegt und kurz danach haben die Mitarbeiter des Bauhofes die Bepflanzung entfernt um eine Neuanpflanzung vorzubereiten. Es wird
festgestellt, dass hier eine bessere Kommunikation erfolgen muss.
Der Ausschuss einigt sich darauf, die Pflege der Rabatten grundsätzlich mit 1 x monatlich in die Ausschreibung zu bringen. Die Neuanpflanzung in der Bahnhofstraße soll für zwei Jahre
mit 2 x monatlich angeboten werden. Die Pflege soll zum 01.04.2013 beginnen und mit der Option auf Verlängerung vorerst auf ein Jahr befristet werden. Die Pflege ist als Jahres- leistung abzurechnen, die Zahlung soll mit monatlichen Abschlägen erfolgen.
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