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Auszug - Pflege des gemeindlichen Hügelgrabes
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Wortprotokoll |
Die Pflege des Hügelgrabes ist durch den Eigentümer, in diesem Fall die Gemeinde Bokel sicherzustellen. Da das Hügelgrab keine eigene Zufahrt hat, muss hier eine Absprache mit
den Grundstücksnachbarn erfolgen. Um eine für die Zukunft leichtere Pflege zu erreichen,
wird vorgeschlagen, alle Sträucher und Stubben vom Grabhügel mit den Wurzeln zu entfernen. Dann könnte die Fläche 1 mal jährlich gemäht und gemulcht werden.
Kontakt & Öffnungszeiten
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E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
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De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de