Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Anfragen und Anregungen
|
Wortprotokoll |
Frau Herrndorff berichtet, dass die Stadt Uetersen sich über eine Satzung das Vorkaufsrecht für sogenannte Schrottimmobilien sichert.
Bürgermeister Hammermann erklärt, dass sich für die Stadt solch ein Recht aus dem BauGB herleitet.
Herr Brabandt stellt klar, dass bei Inanspruchnahme des Vorkaufsrechts der geforderte Kaufpreis des Verkäufers gezahlt werden muss.
Anmerkung der Verwaltung:
Das Vorkaufsrecht ergibt sich aus den §§ 24ff Baugesetzbuch.
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de