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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - 1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2012  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen
TOP: Ö 7
Gremium: Amtsausschuss Hörnerkirchen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 19.07.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:05 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Amtshaus Hörnerkirchen
Ort: Rosentwiete 4, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2012-164 1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2012
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz Scharrel
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Hierzu liegt eine Vorlage vor, die durch Herrn Lantau auf der Grundlage des Vorberichtes erläutert wird.

 

 


Beschluss:

Der Amtsausschuss Hörnerkirchen beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2012 gemäß Entwurf vom 25. Juni 2012.

 

1. Nachtragshaushaltssatzung

des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2012

 

Aufgrund der §§ 18 und 22 der Amtsordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 77 ff. Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 19. Juli 2012 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

erhöht

um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge

 

 

 

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

 

EUR

EUR

EUR

EUR

 

 

 

 

 

1.      im Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

      die Einnahmen

--

4.600

1.235.900

1.231.300

      die Ausgaben

--

4.600

1.235.900

1.231.300

 

 

 

 

 

2.      im Vermögenshaushalt

 

 

 

 

      die Einnahmen

50.200

--

37.700

87.900

      die Ausgaben

50.200

--

37.700

87.900

 

§ 2

Die Umlagen werden wie folgt neu festgesetzt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Amtsumlage

 

 

 

 

     Die Amtsumlage vermindert sich von bisher 665.700 EUR auf neu 660.100 EUR. 

     Der Umlagesatz verändert sich von bisher 21,42 v. H. auf neu 21,67 v. H. der Umlagegrundlagen.  

     Die Neuberechnung der Amtsumlage ist der 1. Nachtragshaushaltssatzung beigefügt.

 

 

 

 

 

2.  Umlage für die Grund- und Hauptschule

 

 

 

 

     Die Umlage erhöht sich von bisher 299.700 EUR auf neu 300.700 EUR. 

     Die Neuberechnung der Schulumlage ist der 1. Nachtragshaushaltssatzung beigefügt.

 

§ 3

Mit dem Nachtragshaushaltsplan wird der Stellenplan, wie in der Anlage dargestellt, geändert


Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:              6

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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