Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Bericht des Amtsvorstehers
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Wortprotokoll |
Amtsvorsteher Reimers berichtet, dass
· ·am 13.04.2012 erhebliche Änderungen im Bereich der Gemeindeordnung und Amtsordnung in Kraft getreten sind. Hierzu fand eine Information für das Ehrenamt am 07.06.2012 in Westerhorn statt. Die wesentlichen Änderungen betreffen die grundsätzliche Öffentlichkeit der Sitzungen, Ausschließungsgründe sowie Übertragungen von Trägerschaften auf das Amt.
· zum 01.01.2013 das geänderte Landesplanungsgesetz in Kraft tritt. Hier wird die Regionalplanung auf einen bestimmten Kreis im Planungsraum durch öffentlich-rechtlichen Vertrag übertragen. Der Koalitionsvertrag beinhaltet jedoch den Willen, das Gesetz zurückzunehmen.
· am 27. März 2012 der Innenminister bekanntgegeben hat, dass im Rahmen der Änderungen der Teilfortschreibungen zur Windkraftnutzung eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit vom 29. Mai bis 11. Juli 2012 erforderlich wird:
Losgelöst von der erneuten Auslegung hat der Ministerpräsident mit Schreiben vom 04.07.2012 die Bereitschaft erklärt bereits Anfang 2013 die ersten Windkraftanlagen auf den neuen Eignungsflächen zu genehmigen. Eignungsflächen sind im Amtsbezirk bislang nicht berücksichtigt.
· am 26.05.2013 die Kommunalwahl stattfindet.
· am 05.05.2012 die Gründungsveranstaltung der Jugendfeuerwehr Höki durchgeführt wurde.
· am 10.06.2012 die Einführung des neuen Pastors erfolgt ist.
· alle Jugendlichen der Flex-Klassen ihren Hauptschulabschluss erhalten haben
· mehrere Abstimmungsgespräche bezüglich des Strandbades erfolgt sind. Eine weitere Nutzung durch das Amt ist nicht möglich.
· der Antrag aus dem Projekt „Zukunftsfähige Gemeinde“ für die für die ersten Maßnahmen gestellt wurde. Der Projektbeirat hat dem Projekt grundsätzlich zugestimmt.
· die Auslegung der Genehmigung nach § 16 BImSchG für das Vorhaben der Holcim AG erfolgt vom 29.06.2012 bis 09.07.2012. Genehmigt wurde die Erhöhung des Abfallanteils an Feuerungswärmeleistung von 75% auf 100%. Die Erhöhung der Wärmeleistung von 220 MW auf 240 MW sowie die Modernisierung der SNCR-Anlage (selektiven nicht katalytische Reduktion) und Einsatz von kommunalem Klärschlamm. Mit dem Ende der Auslegung gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben als zugestellt.
· Am 11.06.2012 die Niederschrift des Erörterungstermins zum Planfeststellungverfahren der A 20 eingegangen ist.
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