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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Mitteilungen des Bürgermeisters  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt
TOP: Ö 6
Gremium: Hauptausschuss Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 09.05.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
 
Wortprotokoll

rgermeister Hammermann berichtet zu folgenden Themen:

 

Mit Verkündung der Änderungen in der Gemeindeordnung sind diese in Kraft getreten und sind weitestgehend umgehend anzuwenden. Bei den Inhalten sind auch Auswirkungen auf die Hauptsatzung vorhanden. Da die Gemeindeordnung als höherrangiges Recht unmittelbaren Vorrang geniest, sind daher nachfolgende Veränderungen direkt zu berücksichtigen. Es wird angestrebt, eine hausinterne Schulung am 21.06.2012r das Ehrenamt anzubieten.

 

Als Veränderungen sind u.a. nunmehr zu berücksichtigen:

 

Die Rechte der Einwohnerinnen und Bürger in den §§ 16a bis 16g

Unterrichtung der Einwohner (§ 16a)

Einwohnerversammlung (§ 16b)

Einwohnerfragestunde (§ 16c)

Hilfe bei Verwaltungsangelegenheiten (§ 16d)

Anregungen und Beschwerden (§16e)

Einwohnerantrag (§ 16f)

rgerentscheid (§ 16g)

Sind in den § 16 a bis 16c berücksichtigt. Die weiteren Inhalte sind nftig in Satzungen zu berücksichtigen. Hier wird eine Mustersatzung entwickelt.

 

Ferner wurde klargestellt, dass bei den Ausschließungsgründen als unmittelbar nur derjenige Vorteil oder Nachteil ist, der sich aus der Entscheidung ergibt, ohne das weitere Ereignisse eintreten oder Maßnahmen ergriffen werden müssen.

 

Bei der Bildung von Fraktionen besteht künftig keine Partei- oder Wählergruppenzugehörigkeit mehr. Hier ist eine bunte Mischung möglich.

 

Jede Sitzung ist öffentlich. Über den Ausschluss der Öffentlichkeit wird jeweils im Einzelfall entschieden, so dass grundsätzlich bei der Einladung ein Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit“ nicht mehr geführt wird. Statt dessen ist nach der Feststellung der Tagesordnung der Punkt, Anträge zur Beratung unter Ausschluss der Öffentlichkeit aufzunehmen. Sollte hierzu noch eine Aussprache erforderlich werden, so ist diese unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu führen.

 

Mit der erforderlichen Anpassung der Hauptsatzung sowie der Geschäftsordnung wäre weiter zu diskutieren, ob andere Veränderungen, wie die Zusammenlegung von Ausschüssen, ebenfalls zu berücksichtigen sind.

 

D 115

Mit Schreiben vom 19.04.2012 hat der Kreis Pinneberg einen Bericht zur Inanspruchnahme der einheitlichen Behördenrufnummer vorgelegt. Hiernach wurden 35 Anrufe für den Bereich der Stadt Barmstedt sowie des Amtes Hörnerkirchen angenommen. Statistisch  wurden 65% der Anfragen direkt abschließend beantwortet. Die Lenkungsgruppe hat nunmehr Vorschläge unterbreitet, wie die D 115 noch bekannter gemacht werden kann. Künftig wird monatlich über die Entwicklung berichtet. Der komplette Bericht liegt in der Stadtverwaltung im Zimmer 25 vor.

 

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