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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2012 sowie Investitionsprogramm und Finanzplan für die Haushaltsjahre 2011 bis 2015  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 06.03.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:02 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2011-038 Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2012 sowie Investitionsprogramm und Finanzplan für die Haushaltsjahre 2011 bis 2015
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz Scharrel
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende des Hauptausschusses Herr Gottschalk geht auf den bisherigen Verfahrensgang ein. Herr Scharrel erläutert die nunmehr vorliegenden Ergänzungen.

 

Herr Schönfelder macht erneut den Standpunkt der FWB zur Haushaltskonsolidierung deutlich und verweist anhand von Beispielen auf die Auswirkungen einer Steuererhöhung (s. Anlage)

 

Herr Ortwin Schmidt erläutert, dass die im Haushalt berücksichtigten Investitionen die Grundlage der Neuverschuldung sind. Die CDU-Fraktion steht zu diesen Ausgaben, da diese in  die Zukunft gerichtet sind und dauerhaft wirken. Sollte sich eine Erforderlichkeit ergeben und die Entwicklung der Finanzen sich schlechter entwickeln als angenommen, kann man auch in der Haushaltsberatung für den Haushalt 2013 über Steuererhöhungen beraten werden.

 

Herr Brabandt macht deutlich, dass die SPD Fraktion kein Zusammenhang zwischen einer Kommunalwahl und einer Steuererhöhung sieht, soweit diese erforderlich ist. Dies wird jedoch zum derzeitigen Zeitpunkt in Abrede gestellt. Daher wird die SPD-Fraktion dem vorgelegten Haushalt zustimmen.

 

Herr Dr. Thiel erläutert, warum die BALL-Fraktion sich im Rahmen der letzten Sitzung gegen den Haushalt ausgesprochen hat. Er stellt fest, dass Grundlage hierfür der derzeit ungerechte Finanzausgleich des Landes ist. Somit wurde aus grundsätzlichen Erwägungen nicht zugestimmt.

Nach erneuter Betrachtung ist festzustellen, dass sich keine maßgeblichen weiteren zusätzlichen Belastungen im Haushalt befinden. Aus diesem Grunde wird unter Berücksichtigung einer Planungssicherheit für die Verwaltung und Anderer die BALL-Fraktion ihre Entscheidung aus dem Februar verändern.

Zur Haushaltskonsolidierung verweist er auf zu unrecht im Haushalt befindliche Einnahmen zur Infrastruktur sowie eine unzureichende Einnahme im Rahmen des Veräerns des Grundstücks an ALDI.

 

Herr Rode stellt fest, dass er heute gesundheitlich angeschlagen ist und sich außer Stand sieht zu seinem Leserbrief Stellung zu nehmen.


Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt

1.        die Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2012

 

Haushaltssatzung

der Stadt Barmstedt / Holstein

r das Haushaltsjahr 2012

 

Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 06. März 2012 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012  wird

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

15.233.700 EUR

 

in der Ausgabe auf

16.803.500 EUR

 

Fehlbedarf =

1.569.800 EUR

 

und

 

 

 

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

4.085.100 EUR

 

in der Ausgabe auf

4.085.100 EUR

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen auf

395.600 EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

620.000 EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

5.000.000 EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

    79,19 Stellen

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                          

350 v. H.

    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     

350 v. H.

 

 

2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                                                           

360 v. H.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 der Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000

 

Und

 

2.        das Investitionsprogramm für die Jahre 2011 bis 2015

 

gemäß Entwürfe unter Berücksichtigung der jeweils beschlossenen Änderungen.

 

Die Stadtvertretung nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2011 bis 2015 Kenntnis.

 


Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:              12

Nein- Stimmen:              8

Enthaltungen:              0

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