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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Änderung der Satzung über die Einrichtung eines Seniorenbeirates in der Stadt Barmstedt in der Fassung der 2. Nachtragssatzung vom 14.12.1999 und Regelung der inneren Angelegenheiten des Beirates durch Festlegung einer verbindlichen Geschäftsordnung  

Öffentliche Sitzung des Seniorenbeirates der Stadt Barmstedt
TOP: Ö 9
Gremium: Seniorenbeirat der Stadt Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 09.08.2007 Status: öffentlich
Zeit: 15:00 - 15:55 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Wortprotokoll

Herr Thomssen stellt den Antrag, die Satzung über die Einrichtung eines Seniorenbeirates in der Stadt Barmstedt zu überarbeiten und/oder zu ergänzen:

 

Herr Thomssen stellt den Antrag, die Satzung über die Einrichtung eines Seniorenbeirates in der Stadt Barmstedt zu überarbeiten und/oder zu ergänzen:

 

Die Satzung von 1996 sei antiquiert und entspreche nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben. Wichtige Regelungen würden  als Kann-Vorschriften unzulänglich beschrieben. Der Antrag beinhaltet folgende Änderungsinhalte zur jetzigen Satzung:

 

1. Wahl eines Vorstandes des Seniorenbeirats, er besteht aus Vorsitzenden/der, stellv. Vorsitzenden/der, Schriftführer und Kassenführer

2. Zusicherung der Deckung des Finanzbedarfs für die Geschäftsbedürfnisse des Beirates

3. Versicherungsschutz der Mitglieder des Seniorenbeirates (Unfall- u. Haftpflicht)

4. Regelung der inneren Angelegenheiten des Beirates durch Festlegung einer verbindlichen     Geschäftsordnung.

 

Während der Aussprache betont Herr Servotka, dass eine Geschäftsordnung bereits bei einem internen Treffen abgelehnt worden ist. Auch die Frage des Versicherungsschutzes ist geklärt. Seniorenbeiratsmitglieder sind haftpflichtversichert beim Kommunalen Schadenausgleich Schleswig-Holstein und unfallversichert bei der Unfallkasse Schleswig-Holstein.

 

Bürgermeister Hammermann sagt zu, dass die Satzung über den Seniorenbeirat von der Verwaltung überprüft wird.

 

Die Seniorenbeiratsmitglieder erhalten mit dieser Niederschrift die Bestimmungen zur Entschädigung, die Geschäftsordnung der Stadtvertretung sowie ein Merkblatt zum Versicherungsschutz.

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