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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2012 sowie Investitionsprogramm und Finanzplan für die Haushaltsjahre 2011 bis 2015  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 15
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 14.02.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2011-038 Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2012 sowie Investitionsprogramm und Finanzplan für die Haushaltsjahre 2011 bis 2015
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz Scharrel
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Gottschalk berichtet über die Beratung im Hauptausschuss. Er stellt fest, dass nach Fortschreibung des Haushaltes von einem Fehlbedarf in Höhe von 1.569.800 € zu rechnen ist. Er geht auf die maßgeblichen Einnahmeausfälle sowie Ausgabenerhöhungen einschließlich Investitionen ein.

 

Herr Schönfelder geht auf die dargestellt negative Haushaltsentwicklung für 2012 sowie die Finanzplanung bis 2015 detailliert ein (s. Anlage). Ferner stellt er fest, dass sowohl die Kommunalaufsicht sowie auch indirekt der Kämmerer empfehlen, die Hebesätze anzuheben. Er stellt fest, dass erhebliche Investitionen durch die FWB gestützt sind. Bei den erheblichen Ausgaben sind auch die erforderlichen Einnahmen zu berücksichtigen. Aus diesem Grunde  kann die FWB den Haushalt nur mittragen, wenn die Realsteuerhebesätze bei der Grundsteuer A und B erhöht werden.

 

Er stellt nach erfolgter Ausführung den Antrag der FWB-Fraktion, die Realsteuerhebesätze bei der Grundsteuer A und Grundsteuer B wie folgt anzuheben:

 

a)      Ab dem 01.01.2012 um 20 Prozentpunkte auf 370 v.H.

b)      Ab dem 01.01.2013 um weitere 10 Prozentpunkte auf 380 v.H.

 

Herr Ortwin Schmidt stellt fest, dass das Haushaltsjahr 2011 völlig anders verlaufen ist, als die Planung dies vorsah. So hofft auch er, dass 2012 positiver verläuft, als die vorgelegte vorsichtig kalkulierte Planung. Erforderlich ist hierbei eine erforderliche Haushaltsdisziplin. Die CDU Fraktion wird daher alles tun, Steuererhöhungen zu vermeiden (s. Anlage).

 

Herr Brabandt teilt mit, dass er der Auffassung der FWB komplett widersprechen möchte. Er vertritt die Auffassung, dass die Mehreinnahmen in Höhe von ca. 70.000 € nicht ausreichen werden, den Haushalt zu sanieren. Er stellt fest, dass bereits vor zwei Jahren die Steuern angehoben wurden. Weiter teilt er mit, dass das Defizit nicht hausgemacht ist und somit auch nicht zu beseitigen. Aufgrund unklarer Entwicklungen ist für ihn eine Steuererhöhung im Moment nicht geboten.

 

Herr Karstens erinnert anhand von mehreren Zitaten, dass mehrere Stadtvertreter sich zur Ausgabenvermeidung in der Vergangenheit bekannt haben. Bei den vorliegenden Investitionen ist daher eine Steuererhöhung unumgänglich.

 

Herr Dr. Thiel stellt fest, dass der Finanzausgleich nicht mehr den Inhalten des Grundgesetzes entspricht. Das Konnexitsprinzip wird nicht eingehalten. Das vorliegende System wird daher von seiner Fraktion abgelehnt.

 

Frau Herrndorf vertritt die Auffassung, dass es anmaßend sei, sich über die indirekte Empfehlung des Kämmerers hinwegzusetzen, da dieser großes Vertrauen in der Politik genießt.

 

Herr Gottschalk erwidert, dass das nicht hausgemachte Defizit nicht von Lösungsvorschlägen entbindet. Er ist der Auffassung, dass die Bürger zu diesem Zeitpunkt in der Lage sind, die erhöhten Steuern zu zahlen. Ziel muss es sein, die Ausgaben im Auge zu behalten. Diese sind zu reduzieren. Die Unterhaltung der vorhandenen Infrastruktur ist sicherzustellen.

 

Herr Saß stellt fest, dass durch eine Steuererhöhung kein Ausgleich gelingt. Der Hinweis auf den Finanzausgleich wird durch das Land beraten und entzieht sich somit dem kommunalen Haushaltswesen.

 

rgervorsteher Kahns bittet zunächst um Abstimmung hinsichtlich des Antrages der FWB-Fraktion

 


Antrag

Die Realsteuerhebesätze bei der Grundsteuer A und Grundsteuer B sind wie folgt anzuheben:

 

a)      Ab dem 01.01.2012 um 20 Prozentpunkte auf 370 v.H.

b)      Ab dem 01.01.2013 um weitere 10 Prozentpunkte auf 380 v.H.

 


Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:              9

Nein- Stimmen:              13

Enthaltungen:              0

 

Der Antrag ist somit abgelehnt.

 

Anschließend bittet der Bürgervorsteher um die Abstimmung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt

1.        die Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2012 und

2.        das Investitionsprogramm für die Jahre 2011 bis 2015

gemäß Entwürfe unter Berücksichtigung der jeweils beschlossenen Änderungen.

Die Stadtvertretung nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2011 bis 2015 Kenntnis.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:              9

Nein- Stimmen:              12

Enthaltungen:              1

 

Der Antrag ist somit abgelehnt.

 

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