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Auszug - Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2012 sowie Investitionsprogramm und Finanzplan für die Haushaltsjahre 2011 bis 2015
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Grundzüge des Haushaltsplanes werden vom Ausschussvorsitzenden vorgestellt. Die Nachfragen werden durch den Ausschussvorsitzenden und Herrn Scharrel beantwortet.
Herr Schönfelder stellt fest, dass seine Fraktion zu den getätigten und beabsichtigten Investitionen stehe. Hinsichtlich der Verlagerung des Bauhofes sollte die bestehende Chance genutzt werden. Er kündigt an, in der Stadtvertretung den Antrag auf Anhebung der Steuersätze für die Grundsteuer A und B, zu stellen.
Herr Brabandt sieht auch unter Berücksichtigung der Einnahmeausfälle durch die Stadtwerke keinen Anlass für eine Steuerhöhung, da keine verlässlichen Zahlen zur wirtschaftlichen Entwicklung vorliegen
Herr Schmidt stellt fest, dass die veränderte Situation zur Kenntnis genommen wird. Er sieht keinen Anlass, die wirtschaftliche Situation zu negativ zu sehen.
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung
1. die Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2012 und
2. das Investitionsprogramm für die Jahre 2011 bis 2015 gemäß Entwürfe unter Berücksichtigung der jeweils beschlossenen Änderungen zu beschließen.
Die Stadtvertretung nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2011 bis 2015 Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 3
Nein- Stimmen: 1
Enthaltungen: 3
Haushaltssatzung
der Stadt Barmstedt / Holstein
für das Haushaltsjahr 2012
Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 13. Februar 2012 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird
1. | im Verwaltungshaushalt |
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| in der Einnahme auf | 15.233.700 EUR |
| in der Ausgabe auf | 16.807.000 EUR |
| Fehlbedarf = | 1.573.300 EUR |
| und |
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2. | im Vermögenshaushalt |
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| in der Einnahme auf | 4.335.100 EUR |
| in der Ausgabe auf | 4.335.100 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 450.600 EUR |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 620.000 EUR |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 5.000.000 EUR |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 79,19 Stellen |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer |
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a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 350 v. H. |
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 350 v. H. |
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2. Gewerbesteuer | 360 v. H. |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 der Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000 EUR.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am erteilt
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