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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2012 sowie Investitionsprogramm und Finanzplan für die Haushaltsjahre 2011 bis 2015  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt
TOP: Ö 9
Gremium: Hauptausschuss Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 31.01.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:22 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2011-038 Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2012 sowie Investitionsprogramm und Finanzplan für die Haushaltsjahre 2011 bis 2015
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz Scharrel
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Grundzüge des Haushaltsplanes werden vom Ausschussvorsitzenden vorgestellt. Die Nachfragen werden durch den Ausschussvorsitzenden und Herrn Scharrel beantwortet.

 

Herr Schönfelder stellt fest, dass seine Fraktion zu den getätigten und beabsichtigten Investitionen stehe. Hinsichtlich der Verlagerung des Bauhofes sollte die bestehende Chance genutzt werden. Er kündigt an, in der Stadtvertretung den Antrag auf Anhebung der Steuersätze für die Grundsteuer A und B, zu stellen.

 

Herr Brabandt sieht auch unter Berücksichtigung der Einnahmeausfälle durch die Stadtwerke keinen Anlass für eine Steuerhöhung, da keine verlässlichen Zahlen zur wirtschaftlichen Entwicklung vorliegen

 

Herr Schmidt stellt fest, dass die veränderte Situation zur Kenntnis genommen wird. Er sieht keinen Anlass, die wirtschaftliche Situation zu negativ zu sehen.


Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung

1.        die Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2012 und

2.      das Investitionsprogramm für die Jahre 2011 bis 2015 gemäß Entwürfe unter Berücksichtigung der jeweils beschlossenen Änderungen zu beschließen.

Die Stadtvertretung nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2011 bis 2015 Kenntnis.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:              3

Nein- Stimmen:              1

Enthaltungen:              3

 

Haushaltssatzung

der Stadt Barmstedt / Holstein

für das Haushaltsjahr 2012

 

Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 13. Februar 2012 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012  wird

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

15.233.700 EUR

 

in der Ausgabe auf

16.807.000 EUR

 

Fehlbedarf =

1.573.300 EUR

 

und

 

 

 

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

4.335.100 EUR

 

in der Ausgabe auf

4.335.100 EUR

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen auf

450.600 EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

620.000 EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

5.000.000 EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

    79,19 Stellen

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                          

350 v. H.

    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     

350 v. H.

 

 

2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                                                           

360 v. H.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 der Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000 EUR.

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am                      erteilt

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