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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Abschließender Beschluss über die 9. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn des Amtes Hörnerkirchen  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 15.12.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Landhaus Mehrens
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2011-977 Abschließender Beschluss über die 9. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn des Amtes Hörnerkirchen
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Fischer erläutert die Ziele der Planung sowie die Abwägungsempfehlung im Einzelnen.


Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 9. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn des Amtes Hörnerkirchen abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung anhand der Abwägungsunterlagen geprüft und für richtig befunden.

 

Berücksichtigt wurden die Stellungnahmen des

 

1. Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume,

2. Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR),

3. Kreises Pinneberg,

4. der Industrie- und Handelskammer zu Kiel,

5. des Sielverbandes Kremper Au,

6. des Wasser- und Bodenverbandes Hörnerau,

7. des BUND, Landesverband Schleswig-Holstein,

8. des Naturschutzbundes Schleswig-Holstein,

9. der AG 29, Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in Schl.-Holstein,

10. des Innenministeriums, Referat Regionalentwicklung und Regionalplanung IV 22,

11. des Innenministeriums, Referat Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht IV 26.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:              12

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

 

2. Die Gemeindevertretung beschließt die 9. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn des Amtes Hörnerkirchen.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die 9. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn des Amtes Hörnerkirchen zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Absatz 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:              12

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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