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Auszug - Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hier: Fischtreppe am Rantzauer See
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Wortprotokoll |
Herr Schmidt erläutert kurz die Sachlage. Am 17. August fand ein Treffen zwischen Stadtverwaltung, Kreis, Land, dem Gewässerverband Krückau und dem Vorsitzenden des Umweltausschusses zu Thema Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, insbesondere der Verbesserung der Situation an der Fischtreppe und im weiteren Verlauf der Krückau in Richtung Heede, statt. Es wurden hierbei verschiedene technische Lösungen angedacht. Ein Potential zur Verbesserung der Situation und zur Auflösung des „Nadelöhres“ in Barmstedt liegt auf jeden Fall vor. Allerdings muss, um die umweltverträglichste und technisch beste Lösung zu finden, ein Gutachten hierüber erstellt werden.
Das Land benötigt auf jeden Fall einen Grundsatzbeschluss der Stadt, ob Barmstedt bereit ist, notwendige Maßnahmen durchführen zu lassen und diese als Träger zu vertreten. Im Gegenzug fördert das Land alle erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung mit mindestens 90 % der Gesamtsumme. Hierfür ist allerdings eine schnelle Entscheidung zu treffen, da ansonsten die hierfür bereitstehenden Gelder anderen Maßnahmen und Städten zu gute kommen.
Wichtig ist bei der Ausarbeitung einer Lösung auf jeden Fall der Wunsch der Stadt, den Rantzauer See auch weiterhin als Badesee nutzen zu können.
Es kommt die Frage auf, ob die Stadt auch anteilig an den Kosten für ein Gesamtkonzept beteiligt wird. Dies wird jedoch deutlich verneint. Die anteiligen Kosten beziehen sich nur auf Maßnahmen innerhalb Barmstedts. Es wird beschlossen, zu diesem Thema eine AG zu bilden, die einen Entschluss im Oktober in die Stadtvertretersitzung geben wird.
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