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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Haushaltssatzung der Gemeinde Osterhorn für das Haushaltsjahr 2012 mit Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2010 bis 2015  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Osterhorn Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 21.12.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Landhaus Mehrens
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2011-033 Haushaltssatzung der Gemeinde Osterhorn für das Haushaltsjahr 2012 mit Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2010 bis 2015
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Andrea Uber
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Lantau stellt die wesentlichen Inhalte des Haushaltsplanentwurfes, sowie des Investitionsplanes vor. Ferner den derzeitigen Stand zum Haushaltsabschluss 2011.

 

Verwaltungshaushalt

Der Verwaltungshaushalt ist mit jeweils 452.400 EUR in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.

 

Die zu erwartenden Einnahmen aus den Grundsteuern A und B liegen mit 11.500 EUR bzw. 47.000 EUR auf Vorjahresniveau. Der Gewerbesteueransatz wurde vorsichtig geschätzt und mit 25.000 EUR veranschlagt. Die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer (141.000 EUR) und an der Umsatzsteuer (14.600 EUR) wurden auf der Grundlage der Steuerschätzung vom November 2011 berechnet. Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich belaufen sich auf insgesamt 104.200 EUR, das sind 11.300 EUR mehr als 2011. Die Kreisumlage ist mit 123.500 EUR veranschlagt.

 

Nach der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2012 wird die Schulumlage auf insgesamt 299.700 EUR festgesetzt. Der Anteil der Gemeinde Osterhorn beläuft sich auf 34.500 EUR. 

 

Eine besondere Belastung stellen die Schulkostenbeiträge dar. Mit insgesamt 53.500 EUR wird der Vorjahresaufwand um 9.900 EUR überschritten.

 

Die Betriebskostenzuscsse für die Kindertagesstätten belaufen sich auf rd. 45.600 EUR, davon entfallen rd. 37.200 EUR auf die KiTa Küsterkoppel und 8.400 EUR auf die KiTa Kirchenstraße.

 

Der Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung“ ist in sich ausgeglichen. Die Entschlammung der Klärteiche wurde im Haushaltsjahr 2010 durchgeführt. Für diese in einigen Jahren erneut durchzuführende Maßnahme wird ab 2012 eine jährliche Rückstellung von 4.500 EUR gebildet. Nach einer Überprüfung des Anlagevermögens wird im Haushaltsjahr 2012 eine Neuberechnung der Gebühren für die zentrale Ortsentwässerung erforderlich. In diesem Zuge müssen auch die im Haushaltsjahr 2010 der allgemeinen Rücklage entnommenen Mittel zur Anteilfinanzierung der Klärteichentschlammung wieder dem allgemeinen Haushalt zugeführt werden.

 

Die Amtsumlage wird in der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2012 auf 665.700 EUR festgesetzt. Auf die Gemeinde Osterhorn entfallen anteilig 67.900 EUR. Der Umlagesatz beträgt 21,42 %.

 

Die Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt ist mit 17.000 EUR veranschlagt. Enthalten ist hier auch der Pflichtbetrag der ordentlichen Kredittilgungen in Höhe von 11.000 €.

 

Vermögenshaushalt

Der Vermögenshaushalt ist mit 33.400 EUR in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.

 

Die planmäßige Schuldentilgung in Höhe von 11.000 EUR wird durch die Zuführung vom Verwaltungshaushalt finanziert.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Osterhorn beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Osterhorn für das Haushaltsjahr 2012 und das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2010 bis 2015 gemäß Entwürfe. Die Gemeindevertretung nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2011 bis 2015 Kenntnis.

 


Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:7

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

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