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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - B-Plan Nr. 46 a "nordwestlich Weidkamp, östlich Meßhorn, südlich Am Friedhof - 1. Änderung" a) Aufstellungsbeschluss b) Genehmigung des Planentwurfs c) Beteiligung der Öffentlichkeit / Auslegungsbeschluss d) Beteiligung der Behörden und sonstigenTräger öffentlicher Belange  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses Barmstedt
TOP: Ö 7
Gremium: Bauausschuss Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 15.11.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Unter Hinweis auf die Beratung während der letzten Sitzung des Bauausschusses bittet der Ausschussvorsitzende, Herr Axel Schmidt, Frau Wiebke Becker von der Ingenieurgemeinschaft Klütz und Collegen um nähere Erläuterungen der Planungen für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 a „nordwestlich Weidkamp, östlich Meßhorn, südlich Am Friedhof“. Frau Becker weist darauf hin, dass die vom Bauausschuss gewünschten Änderungen in die Planunterlagen, den textlichen Teil und in die Begründung eingebaut wurden.

Abschließend erläutert Frau Becker die textlichen Änderungen im Einzelnen:

Im Änderungsbereich 1 ist das Leitungsrecht für den vorhandenen Graben entbehrlich, da die Ableitung des Oberflächenwassers von den umgebenden Grundstücken tatsächlich rohrgebunden über den Seitengraben der Planstraße B und den Privatweg / Geh-, Fahr- und Leitungsrecht erfolgt. Der Graben selbst ist nicht mehr an das Entwässerungssystem angebunden. Desweiteren soll die Bebaubarkeit der Grundstücke in diesem Änderungsbreich verbessert werden und die Baugrenze auf dem südlichsten Grundstück nach Osten erweitert werden, jedoch den notwendigen Abstand von 3 Metern zum Knick einhalten. Das Baufenster wird parallel zur bisherigen östlichen Grenze erweitert.

Im Änderungsbereich 2 wird die Darstellung des Fuß- und Radweges (F+R) dem tatsächlich gebauten Bestand angepasst. Aufgrund der geplanten Grundstückszufahrten wurde der Fuß- und Radweg kürzer.

Um die Bebaubarkeit der Grundstücke im Änderungsbereich 3 zu verbessern, soll hier die Baugrenze nach Osten mit einem Mindestabstand von 3 m zum Nachbargrundstück an der engsten Stelle erweitert werden.

Der Änderungsbereich 4 beinhaltet die umfangreichsten Änderungen, hier besteht vermehrt die Nachfrage für Grundstücke, auf denen seniorengerechte Wohngebäude errichtet werden können. Ziel ist eine barrierefreie Bauweise ohne Treppen auf einem relativ kleinen Grundstück mit reduziertem Unterhaltungsaufwand. Da die Gebäude einerseits aufgrund der ebenerdigen Bauart eine relativ große Grundfläche haben, die Grundstücke andererseits relativ klein sein sollen, ist eine Erhöhung der Grundflächenzahl (GRZ) erforderlich, damit die bisherigen Grundstücksgrößen beibehalten werden können. r den Änderungsbereich 4 wird daher eine Textliche Festsetzung Nr. 1.4 ergänzt (s.u.), so dass bei entsprechender Bungalowbebauung ein höherer Ausnutzungsgrad ermöglicht wird. Bei Bebauung über mehrere Ebenen (zweigeschossig oder eingeschossig zzgl. Dachgeschoss) sind die bisherigen Festsetzungen einzuhalten.

Der naturschutzrechtliche Ausgleichsbedarf und die wasserwirtschaftlichen Berechnungen

werden auf Grundlage der geänderten GRZ geprüft und ggf. ergänzende Maßnahmen umgesetzt.

Die 5. Vorgesehene Änderung betrifft die örtlichen Bauvorschriften. Im Bereich des Spielplatzes und des Fuß- und Radweges (F+R) zur Straße Meßhorn wurden entgegen der Örtlichen Bauvorschriften bereits Zäune als Einfriedung errichtet. Die am Weidkamp wohnenden Grundstückseigentümer haben ebenfalls die Absicht bekundet, für die Abgrenzung zum unbeleuchteten und daher weniger einsehbaren freien Gelände einen Zaun zu errichten. r Hundebesitzer re die Einfriedung nur mit einer Hecke nicht immer ausreichend geeignet, um das Tier auf dem Grundstück zu halten. Insofern soll die textliche Festsetzung Nr. 10.4 dahingehend ergänzt werden, dass Zäune zu Fuß- und Radwegen und am Weidkamp, sowie ergänzend hinter den Hecken zulässig sind.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Bebauungsplanes Nr. 46 a der Stadt Barmstedt nordwestlich „Weidkamp“, östlich „Meßhorn“ und südlich „Am Friedhof“ soll entsprechend der Planunterlagen geändert werden.

 

2.      Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB);

 

3.      Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 a der Stadt Barmstedt nordwestlich „Weidkamp“, östlich „Meßhorn“ und südlich „Am Friedhof“ werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4.      Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

5.      Die Beteiligung der Behörden und sonstigen träger öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch soll durchgeführt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

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