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Auszug - Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Barmstedt (Zweitwohnungssteuersatzung)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Ausschussvorsitzende erläutert die Inhalte der vorliegenden Vorlage.
Herr Brabandt stellt fest, dass eine Umsetzung der Zweitwohnungssteuer nur mit einer Personalaufstockung möglich sein wird und die SPD Fraktion sich gegen eine Aufstockung des Personals ausspricht. Ferner wird der Arbeitsumfang nicht im Verhältnis von der Einnahmesituation stehen. Er lehnt daher eine solche Satzung ab.
Herr Kahns macht deutlich, dass auch andere nicht touristisch attraktive Gemeinden eine solche Steuer erheben. Durch Ummeldungen können weitere Einnahme erwartet werden.
Herr O. Schmidt hat erhebliche Zweifel, dass eine solche Steuer für die Stadt Barmstedt sinnvoll ist.
Für Herrn Dr. Thiel steht der Aufwand zur Umsetzung nicht im Verhältnis zu den zu erwartenden Einnahmen.
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Barmstedt (Zweitwohnungssteuersatzung) gemäß Entwurf vom 27. Oktober 2011 (Anlage zur Vorlage VO/2011-006).
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja- Stimmen: 3
Nein- Stimmen: 4
Enthaltungen: 0
Der Beschlussvorschlag ist somit abgelehnt.
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