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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Fehlbetragszuweisungen aus dem Kommunalen Bedarfsfonds/ Festsetzung der Realsteuerhebesätze ab 2012  

Öffentliche Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt
TOP: Ö 5
Gremium: Hauptausschuss Barmstedt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 29.11.2011 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2011-001 Fehlbetragszuweisungen aus dem Kommunalen Bedarfsfonds/
Festsetzung der Realsteuerhebesätze ab 2012
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz Scharrel
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Hierzu erteilt der Vorsitzende Herrn Scharrel das Wort. Herr Scharrel erläutert umfangreich anhand einer Tischvorlage die neue Schätzung des Jahresabschlusses. Dabei würde sich der Fehlbetrag auf ca. 700.000 € reduzieren. Ferner stellt er die einzelnen jährlichen Entwicklungen vor.

 

Herr Schönfelder geht zunächst auf die erfolgte Berichterstattung ein und empfindet es befremdlich, dass er zwei Tage nach der letzten Sitzung des Hauptausschusses falsch in der Barmstedter Zeitung zitiert wurde. Er bittet die Journalisten, sich ihrer hohen Verantwortung bewusst zu sein und entsprechend zu handeln, da ansonsten, wie in diesem Fall  fatale Auswirkungen in der Außenwirkung entstehen.

 

Inhaltlich stellt er klar, dass er sich sehr über die Haushaltsentwicklung gefreut hat. Er hat sich jedoch in der letzten Sitzung des Hauptausschusses dafür ausgesprochen, aufgrund dieser positiven Entwicklung eine Erhöhung der Steuersätze zunächst in der Fraktion zu beraten. Dies ist inzwischen erfolgt.

Das Ergebnis der Beratung ist, dass sich die FWB Fraktion eine Erhöhung der Grundsteuer A und Grundsteuer B um 20 v. H. ab dem 01.01.2012 als notwendig erachtet, dies entspricht einer realen Erhöhung um 5,7 %. Zur Begründung führt er folgende fünf Punkte aus.

·         Hierdurch wird die seit 1997 verfolgte Haushaltskonsolidierung fortgesetzt.

·         Bereits in der Haushaltsberatung 2011 wurde auf die Notwendigkeit einer Steuererhöhung hingewiesen, aber auf Antrag der FWB Fraktion verworfen, da die zu erwartenden Mehrbelastungen der Bürger sowie die positive Haushaltsberatung, dies nicht rechtfertigten. Somit wurde eine erforderliche Steuererhöhung lediglich aufgeschoben, aber nicht aufgehoben.

·         Trotz der sehr positiven Haushaltsentwicklung besteht eine erhebliche Skepsis hinsichtlich der weiteren Entwicklung. So kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Steuereinnahmen, steigen werden bzw. gleichbleibend sind. Hierzu verweist er auf die Entwicklung bei den Stadtwerken Barmstedt, bei denen sich die Veränderungen im Gasmarkt bereits auswirken.

·         Der entscheidende Punkt ist jedoch die noch folgenden investiven Ausgaben in die städtische Infrastruktur wie z.B. die Knabenschule und das Wegenetz. Hier wurden erforderliche Maßnahmen, die erforderlich sind, bereits seit mehreren Jahren zurückgestellt.

·         Im Landesvergleich 32 von 64 Städten höhere Steuersätze besitzen als die Stadt Barmstedt.

Aufgrund dieser Ausführungen stellt Herr Schönfelder den Antrag, ab dem 01.01.2012 die Steuersätze der Grundsteuer A und Grundsteuer B um 20 v.H. zu erhöhen.

 

Herr Dr. Thiel stellt fest, dass lediglich die BALL in den letzten Jahren Haushaltskonsolidierung betrieben hat. Die vorgeschlagene Steuererhöhung führt zu keinen großen Mehreinnahmen und trägt somit auch nicht unmittelbar zur Haushaltskonsolidierung bei. Somit besteht auch kein Anlass die Steuererhöhung vorsorglich zu beschließen.

 

Auf Nachfrage bestätigt der Bürgermeister Herrn Dr. Thiel, dass die zu erwartenden Kosten zur Vorhaltung der Krippenplätze (35%) noch nicht in den Aufstellungen eingeflossen sind.

 

Herr Brabandt hatte persönlich den Eindruck, dass alle Fraktionen im Rahmen der letzten Sitzung gegen eine Steueranhebung waren. Er ist daher erstaunt, dass die FWB nunmehr diesen Antrag gestellt hat. Er stellt fest, dass die letzte Steuererhöhung nunmehr 2 Jahre her ist und für ihn die sehr positive Haushaltssituation keinen Spielraum für eine Steuererhöhung zulässt, da diese dem Bürger gegenüber nicht erklärbar ist.

 

Herr O. Schmidt weist darauf hin, dass das eigentliche Thema dieser Diskussion eigentlich eine Fehlbedarfszuweisung sein sollte. Diese dürfte jedoch aufgrund der positiven Haushaltssituation nicht zu beantragen sein. Auch er sieht keinen Grund für eine Steuererhöhung.

 

Nach eingehender Beratung bittet der Vorsitzende um Beschlussfassung.


Beschluss:

Der Hebesatz für Grundsteuer A und Grundsteuer B wird ab 01.01.2012 um 20 v.H. angehoben.


Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:              3

Nein- Stimmen:              4

Enthaltungen:              0

 

Der Antrag ist somit abgelehnt.

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