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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Fehlbetragszuweisungen aus dem Kommunalen Bedarfsfonds/ Festsetzung der Realsteuerhebesätze ab 2012  

Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt
TOP: Ö 8
Gremium: Hauptausschuss Barmstedt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 01.11.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2011-001 Fehlbetragszuweisungen aus dem Kommunalen Bedarfsfonds/
Festsetzung der Realsteuerhebesätze ab 2012
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz Scharrel
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende sowie Herr Scharrel erläutern die Vorlage. Herr Scharrel macht anhand einer Tischvorlage deutlich, dass in der Tendenz das Defizit 2011 ca. 1,1 Mio. € beträgt. Auch für die Folgejahre wird von einem reduzierten Defizit auszugehen sein, so dass ab 2015 auch wieder mit einem freien Finanzspielraum gerechnet werden kann. Bei dieser Entwicklung dürften nennenswerte Fehlbetragszuweisungen nicht realisierbar sein. Anhand der Daten ist eine Steuerhöhung nicht erforderlich.

 

Herr Brabandt ist erleichtert über die positive Haushaltsentwicklung. Er spricht sich gegen eine Vorratssteuer aus.

 

Herr Schönfelder stellt fest, dass die Prognose zum Fehlbetrag zu Jahresbeginn für eine Steuererhöhung sprach. Die jetzige Prognose ist eine fantastische Entwicklung.

 

Herr Schmidt stellt fest, dass die Haushaltsentwicklung sehr positiv ist, jedoch weiterhin sorgsam und sparsam gewirtschaftet werden muss. Es sollte das Ziel sein, auch bereits für die Haushalte 2013 und 2014 den Fehlbetrag zu verringern. Er sieht derzeit kein Grund für eine Steuererhöhung.

 

Herr Dr. Thiel vertritt die Auffassung dass derzeit nicht die Situation für eine Steuererhöhung spricht.

 

Nach eingehender Beratung wird sich darauf verständigt, den Punkt im Rahmen der nächsten Sitzung des Hauptausschusses am 29.11.2011 zu beraten.


 


 

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