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Auszug - Widmung von Straßen für den öffentlichen Verkehr
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Bauausschussvorsitzende, Herr Axel Schmidt erläutert die Vorlage, sowie die Empfehlung des Fachausschusses
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt, folgende Straßen gem. § 6 Abs. 1 des Straßen-und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein aufgrund Ihrer Verkehrsbedeutung gem.§ 3 Abs.1 Ziffer 3a Straßen –und Wegegesetz als Gemeindestraßen, und zwar als Ortsstraßen der Stadt Barmstedt
A. Nappenhorn Flur 6 Flurstücke 133,131/1& 139/1
B. Am Friedhof Flur 6 Flurstück 119/3
C. Danziger Straße Flur 6 Flurstück 106/27
D. Stettiner Straße Flur 6 Flurstück 99/45 die Flurstücke 99/29, 99/22 & 802 sowie ein Teilstück aus 99/45 ( im Lageplan rot gekennzeichnet dienen als Zuwegung )
zu widmen.
Das Teilstück aus 51/39 (angrenzender Geh- und Radweg rot dargestellt „Nappenhorn“) wird gem. § 3 Abs.1 Ziffer 4 b Straßen - und Wegegesetz als Beschränkt öffentliche Straße und zwar als Geh- und Radweg für Nappenhorn eingestuft. Das grün gekennzeichnete Teilstück des Flurstückes 99/45 Lage Stettiner Straße wird gem. § 3 Abs.1 Ziffer 4 b Straßen - und Wegegesetz als Beschränkt öffentliche Straße und zwar als Geh- und Radweg für Stettiner Straße gewidmet
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Widmungsverfügung öffentlich bekannt zu machen
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 21
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76