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Auszug - Widmung von Straßen für den öffentlichen Verkehr
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Unter Hinweis auf die Vorlage werden die Anwesenden darüber informiert, dass wieder einige Straßen in Barmstedt gewidmet werden müssen. Die Widmung wird aus Gründen der Rechtssicherheit vorgenommen, weil zum Beispiel Erschließungs- und Ausbaubeiträge nur bei gewidmeten Straßen erhoben werden können. Bei einigen Straßen in der Stadt Barmstedt lässt sich eine offizielle Widmung nicht nachweisen. Grundsätzlich verhält es sich so, dass laut Straßen- und Wegegesetz Straßen, die vor dem Jahr 1971 erbaut wurden, automatisch als gewidmet gelten.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Stadt Barmstedt empfiehlt der Stadtvertretung, folgenden Beschluss zu fassen: „Die Stadtvertretung beschließt, die vorstehend genannten Straßen ( sowie Geh –und Radwege) in der Stadt Barmstedt im Sinne des § 6 (1) des Straßen– und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 25.11.2003 (GVOBL.Schl.-H.S.631, berichtigt 2004, S.140), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2006 (GVOBL. Schl.-H. S. 28) für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Widmungsverfügung öffentlich bekannt zu machen.“
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76