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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Widmung von Straßen für den öffentlichen Verkehr  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses Barmstedt
TOP: Ö 7
Gremium: Bauausschuss Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 20.09.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2011-954 Widmung von Straßen für den öffentlichen Verkehr
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Katrin Lohrer
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Unter Hinweis auf die Vorlage werden die Anwesenden darüber informiert, dass wieder einige Straßen in Barmstedt gewidmet werden müssen. Die Widmung wird aus Gründen der Rechtssicherheit vorgenommen, weil zum Beispiel Erschließungs- und Ausbaubeiträge nur bei gewidmeten Straßen erhoben werden können. Bei einigen Straßen in der Stadt Barmstedt lässt sich eine offizielle Widmung nicht nachweisen. Grundsätzlich verhält es sich so, dass laut Straßen- und Wegegesetz Straßen, die vor dem Jahr 1971 erbaut wurden, automatisch als gewidmet gelten.


Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Stadt Barmstedt empfiehlt der Stadtvertretung, folgenden Beschluss zu fassen: Die Stadtvertretung beschließt, die vorstehend genannten Straßen ( sowie Geh und Radwege) in der Stadt Barmstedt im Sinne des § 6 (1) des Straßen und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 25.11.2003 (GVOBL.Schl.-H.S.631, berichtigt 2004, S.140), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2006 (GVOBL. Schl.-H. S. 28) r den öffentlichen Verkehr zu widmen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Widmungsverfügung öffentlich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

             

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