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Auszug - Beratung über die 1. Änderung des B - Planes 46 a
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Axel Schmidt erläutert anhand der Vorlage die fünf verschiedenen Änderungswünsche für den Bereich des B-Planes Nr. 46 a, die das Ingenieurbüro bereits in einem Vorentwurf zur Verfügung gestellt hat.
Es handelt sich hierbei im Einzelnen um die folgenden Änderungsbereiche:
Der im nordöstlichen Bereich belegene Änderungsbereich 1 sieht ein Leitungsrecht für den vorhandenen Graben vor, das entbehrlich ist, da die Ableitung des Oberflächenwassers von den umgebenden Grundstücken tatsächlich rohrgebunden über den Seitengraben der Planstraße B und den Privatweg / Geh-, Fahr- und Leitungsrecht erfolgt. Der Graben selbst ist nicht mehr an das Entwässerungssystem angebunden. Die Kennzeichnung, die auf die entsprechende textliche Festsetzung verweist, soll daher im Plan gestrichen werden. Außerdem sollen die Baugrenzen entsprechend den Grundstücken im nordöstlichen Plangebiet nach Osten erweitert und mit 3 m Abstand parallel zum Knick geführt, um auch die Bebaubarkeit der Grundstücke zu verbessern.
Die Darstellung des Fuß- und Radweges (F+R) soll im Änderungsbereich 2 dem tatsächlich gebauten Bestand angepasst werden. Aufgrund der geplanten Grundstückszufahrten wurde der Fuß- und Radweg kürzer, der Bestand wird allerdings noch vor Ort eingemessen und dann in die Planzeichnung übertragen.
Im Änderungsbereich 3 soll die Bebaubarkeit der Grundstücke verbessert werden. Hierzu ist es erforderlich, die Baugrenze nach Osten zu erweitern (min. 3 m Abstand zum Nachbargrundstück an der engsten Stelle).
Im Gebiet des Änderungsbereiches 4 bestehen vermehrt Nachfragen für Grundstücke, auf denen seniorengerechte Wohngebäude errichtet werden können. Ziel hierbei ist eine barrierefreie Bauweise ohne Treppen auf einem relativ kleinen Grundstück mit reduziertem Unterhaltungsaufwand. Da die Gebäude einerseits aufgrund der ebenerdigen Bauart (Bungalows) eine relativ große Grundfläche haben, die Grundstücke andererseits relativ klein sein sollen, ist eine Erhöhung der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,25 auf 0,35 gewünscht, damit die bisherigen Grundstücksgrößen beibehalten werden können. Für den Änderungsbereich 4 wird daher eine Textliche Festsetzung ergänzt, so dass bei entsprechender Bungalowbebauung ein höherer Ausnutzungsgrad ermöglicht wird. Bei Bebauung über mehrere Ebenen (zweigeschossig oder eingeschossig zzgl. Dachgeschoss) sind die bisherigen Festsetzungen einzuhalten.
Als 5. Änderung ist eine Änderung der örtlichen Bauvorschriften notwendig: Im Bereich des Spielplatzes und des Fuß- und Radweges (F+R) zur Straße Meßhorn wurden entgegen der örtlichen Bauvorschriften bereits Zäune als Einfriedung errichtet. Grundstückseigentümer am Weidkamp haben ebenfalls die Absicht bekundet, für die Abgrenzung zum unbeleuchteten und daher weniger einsehbaren freien Gelände einen Zaun zu errichten. Für zum Beispiel Hundebesitzer ist die Einfriedung nur mit einer Hecke nicht immer ausreichend geeignet, um das Tier auf dem Grundstück zu halten. Die hierfür vorgesehene textliche Festsetzung soll daher dahingehend ergänzt werden, dass Zäune zu Fuß- und Radwegen und am Weidkamp, sowie ergänzend hinter den Hecken zulässig sind.
Bezüglich einzelner Festsetzungen besteht noch dringender Nachbesserungsbedarf durch den Erschließungsträger und das beauftragte Ingenieurbüro bis zur nächsten Sitzung des Bauausschusses im November sollen aufgrund der soeben geführten Diskussion detaillierte Vorschläge erarbeitet und ein entsprechender Beschlussvorschlag durch die Verwaltung vorbereitet werden. Diskutiert wurden hier insbesondere die Festsetzungen des Änderungsbereiches 4 bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung und der Verringerung der Trauf- und Firsthöhen. Vorgeschlagen werden hier unter anderem die Verringerung der Traufhöhe auf 3,50 Meter und eine Regelung bezüglich der Dachneigung auf 22 bis 25 Grad.
Beschluss:
Da bezüglich einzelner Festsetzungen für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 a Nachbesserungsbedarf besteht, beschließt der Bauausschuss, bis zur nächsten Sitzung im November detaillierte Entwürfe durch den Erschließungsträger und das beauftragte Ingenieurbüro erarbeiten zu lassen, um dann weiter in dieser Angelegenheit zu beraten und zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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