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Auszug - Kanalkataster der Gemeinde Westerhorn
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Wortprotokoll |
Ausschussvorsitzender Harry Unger informiert die Anwesenden darüber, dass die Selbstüberwachungsverordnung (SÜVO) Kanal den Gemeinden die Erstellung eines Kanalkatasters bis zum Jahre 2012 vorschreibt. Die SÜVO gilt für alle Anschlussleitungen im Schmutz-, Misch- und Regenwasserbereich inklusive der zugehörigen Bauwerke. Zu den in diesem Zusammenhang zu erbringenden Leistungen gehören:
- Erstellung eines Kanalkatasters in Anlehnung an die DWA M 145,
- Die optische Inspektion von Schmutz- und Mischwasserkanälen,
- Planung von bedarfsgerechter Kanalreinigung,
- Erfassung der Indirekteinleiter,
- Bewertung des Zustands der Kanäle,
- Berichtspflicht gegenüber der Wasserbehörde.
Auf Vorschlag von Herrn John Höft spricht sich der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr einstimmig dafür aus, ein entsprechendes Leistungsverzeichnis in einer Arbeitsgruppe in Zusammenarbeit mit Frau Dr. Ulrike Klein vom Zentrum für Geoinformation in Kiel erarbeitet werden, so dass dann die weitere Beratung in der nächsten Sitzung des Ausschusses erfolgen kann.
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