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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Erläuterung der Schmutzwassergebühr für die Stadt Barmstedt durch den Abwasserzweckverband Pinneberg  

Öffentliche Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt
TOP: Ö 5
Gremium: Hauptausschuss Barmstedt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 23.08.2011 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2011-928 Erläuterung der Schmutzwassergebühr für die Stadt Barmstedt durch den Abwasserzweckverband Pinneberg
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Strategische Steuerung   
 
Wortprotokoll

Hierzu begrüßt der Vorsitzende Herrn Altenwerth vom Abwasserzweckverband Pinneberg und erteilt diesem das Wort. Herr Altenwerth erläutert die überarbeitete Gebührenkalkulation. Basis dieser neuen Kalkulation ist das Erreichen einer Gebührengerechtigkeit unter Berücksichtigung der anfallende Menge, sowie des Grades der Verschmutzung.

 

Hieraus resultierend wird derzeit von einer Grundgebühr in Höhe von 29,00 € /Berechnungseinheit sowie einer Verbrauchsgebühr in Höhe von 1,57 €/m³ ausgegangen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Karstens bestätigt Herr Altenwerth, dass bei diesem Berechnungsbeispiel auch eine Mehrbelastung der Wohneinheiten eintreten könnte, wenn sich die 70% ige Schmutzfracht der Gewerbebetriebe erheblich reduzieren würde.

 

Herr Dr. Thiel macht deutlich, dass die Gebührenermittlung seiner Meinung nach sehr gut aufgebaut und aufgrund der Verursachung sehr ausgeglichen ist.

 

Herr Schmidt fragt nach, ob es derzeit eine Rechtsgrundlage zur Ermittlung der Wohneinheiten gibt, da er diesbezüglich Hinweise für eine Abfrage erhalten hat. Herr Altenwerth teilt hierzu mit, dass derzeit die Angaben nur im Rahmen der Freiwilligkeit erfasst werden können. Im Rahmen der Neufassung der Gebührensatzung werden diese Angaben pflichtig.

 

Herr Brabandt befürwortet das vorgestellte Konzept. Es sollte aber in regelmäßigen Abständen (3-5 Jahre) überprüft werden.

 

Der Ausschussvorsitzende bedankt sich bei Herrn Altenwerth für die Erläuterungen. Der Hauptausschuss nimmt die vorgestellt Gebührenermittlung wohlwollend zur Kenntnis.

 

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