Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Anfragen und Anregungen
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Wortprotokoll |
Frau Hermann fragt nach, ob es mit der Verleihung der Bezeichnung „Erholungsort“ Verpflichtungen seitens der Stadt Barmstedt gibt.
Bürgermeister Hammermann macht deutlich, dass keine Pflichten mit der Verleihung verbunden sind. Auch finanzielle Vorteile bestehen hierdurch nicht. Die Anerkennung kann grundsätzlich der touristischen Werbung dienen.
Herr Rode habe bereits vor 2,5 Jahren angefragt, ob durch diese Verleihung auch Ansprüche für zusätzliche Zuschüsse bei Investitionen geltend gemacht werden können.
Herr Heins macht deutlich, dass mit dieser Verleihung keine weiteren Zuschüsse zur Verfügung stehen. Es besteht jedoch die Möglichkeit zur Verbesserung der Infrastruktur von den Bürgern eine Abgabe zu verlangen. Ferner könnten Zuschussmittel unabhängig von der Verleihung aus Mitteln der Aktiv Region eingeworben werden.
Herr Dr. Thiel bittet um Aufklärung, warum der Grundstückskaufpreis für die REWE-Umfahrung erheblich von dem Kaufpreis für die Fläche auf dem Aldi-Gelände abweicht.
Bürgermeister Hammermann weist darauf hin, dass dies an der unterschiedlichen Bewertung des Kaufpreises durch den Gutachterausschuss liegt.
Herr Axel Schmidt bittet um Mitteilung, welche Schritte gegen den Bodengutachter des Seniorenheims erfolgt sind. Ferner bittet er um Mitteilung, wie die Ablöse der Stellplätze zwischen dem Zweckverband und der Stadt Barmstedt vereinbart wurde.
Bürgermeister Hammermann macht deutlich, dass diese Fragen durch die Verbandsversammlung bzw. den städtischen Vertretern in der Verbandsversammlung zu beantworten sind.
Herr Axel Schmidt bittet ferner um eine Aussage, ob verwaltungsseitig für die Vorlage zur künftigen Baulandausweisung ein Ergebnis vorliegt.
Bürgermeister Hammermann verweist in diesem Zusammenhang auf einen internen Vermerk, der den Stadtvertretern zur Verfügung gestellt wird.
Herr Axel Schmidt bitte um Prüfung, den Kleingartenverein wieder einzurichten.
Gegen 20:20 Uhr dankt der Bürgervorsteher dem erschienen Einwohner. Es findet eine Sitzungsunterbrechung von 10 Minuten statt. Anschließend wird die Beratung im nichtöffentlichen Teil fortgesetzt.
Nach Abschluss des nichtöffentlichen Teils wird die Öffentlichkeit wieder hergestellt.
Der Bürgervorsteher schließt um 21:30 die Sitzung.
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