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Auszug - Aufstellung des B-Planes Nr. 11 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen zur Ausweisung eines Sondergebietes "Einzelhandel" auf einer Fläche von rund 0,54 ha im südöstlichen Gemeindegebiet an der Ecke Rosentwiete / Lindenstraße a) Genehmigung des Planentwurfes b) Beteiligung der Öffentlichkeit / Auslegungsbeschluss c) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
a) Es wird angefragt, ob Möglichkeiten geprüft worden sind, vor Ort eine möglichst natürliche Oberflächenentwässerung durchzuführen. Frau Becker erklärt, dass parrallel zu diesem B-Plan an einem Wasserwirtschaftlichem Konzept für den gesamten Amtsbereich gearbeitet wird. Dabei wird auch die Möglichkeit einer offenen Grabenführung mit berücksichtigt. Die Lösung des Entwässerungsproblems wird
danach nicht in einer großen Maßnahme, wie z.B. einem RRB, sondern in vielen kleinen Teilstücken liegen.
Herr Lantau favorisiert die Möglichkeit, die Entwässerung auf dem Grundstück selber zu regeln. Damit wäre auch die Unterhaltung der Entwässerungsanlage bei dem Eigentümer.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Drehung des Baukörpers nicht nur die Anbindung weiterer Maßnahmen ermöglichen, sondern auch die Möglichkeit zur Nutzung regenerativer Energien optimieren würde.
Auf dem vorliegenden Plan passt der Verlauf des Gehweges nicht mit dem Stellplatz
Nr. 57 überein. Frau Becker erläutert, dass bereits an einem neuen Plan gearbeitet wird, in welchem die Stellplätze angepasst werden. In diesem Zusammenhang informiert Sie, dass die Blendschutz-Hecke mit 1,20 m höher eingeplant wurde, als vom Landesbetrieb-Straßenbau gefordert. Ausreichend ist eine Höhe von 70 cm.
Es wird angefragt, inwieweit auf die Pflanzenauswahl Einfluss genommen werden kann, um z.B. immergrüne Sorten im B-Plan festzusetzen. Frau Becker weist darauf hin, dass es üblich ist, in den B-Plan einen Pflanzenkatalog aufzunehmen, jedoch keine bestimmte Pflanzensorte vorzuschreiben.
Die Frage nach den Ausgleichsflächen wird ebenfalls von Frau Becker beantwortet. Zur Zeit wird eine externe Ausgleichsfläche neben dem Klärteich favorisiert. Auch eine Aufwertung bereits vorhandener Flächen kann für den Ausgleich berücksichtigt werden. Jedoch ist aus naturschutzrechtlicher Sicht jede Maßnahme – z.B. auch die Öffnung eines Grabens – ein Eingriff, der wiederum ausgeglichen werden muss.
b) und c) :
Der Vorsitzende schildert den Sachverhalt und lässt über die Punkte b) und c) im Block abstimmen.
Beschlussvorschlag an die Gemeindevertretung:
a. Genehmigung des Planentwurfes:
Beschlussvorschlag an die Gemeindevertretung:
Die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen beschließt, den Entwurf der Aufstellung des B-Planes Nr. 11 zu genehmigen.
b. Beteiligung der Öffentlichkeit/Auslegungsbeschluss:
Beschlussvorschlag an die Gemeindevertretung:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach dem Baugesetzbuch durchzuführen und den Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs auszulegen.
c. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Beschlussvorschlag an die Gemeindevertretung:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch durchzuführen.
Keine / Folgende Vertreter waren wegen eines Ausschlusstatbestandes nach § 22 Gemeindeordnung bei der Beratung und Abstimmung im Sitzungsraum nicht anwesend:
Abstimmungsergebnis zu a):
Ja- Stimmen: 4
Nein- Stimmen: 3
Enthaltungen: 0
Abstimmungsergebnis zu b) und c):
Einstimmig
Ja- Stimmen: 7
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
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