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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes a)Abwägung der abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden b)Beschluss der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes c)Billigung der Begründung d)Vorlage bei der Genehmigungsbehörde e)Bekanntmachung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes  

Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 3
Gremium: Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 01.08.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Landhaus Mehrens
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2011-906 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes
a)Abwägung der abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden
b)Beschluss der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes
c)Billigung der Begründung
d)Vorlage bei der Genehmigungsbehörde
e)Bekanntmachung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Strategische Steuerung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

rgermeister Winter erteilt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Becker das Wort.

Frau Becker stellt zunächst die eingegangenen Stellungnahmen vor. Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Zu den Bedenken liegen Abwägungsvorschläge vor, die durch sie im Einzelnen erläutert werden. Die vorgebrachten Bedenken unterliegen nunmehr der einzelnen Abwägung.

 

Herr Ingwersen vertritt die Auffassung, dass ihm der Wert für die Verträglichkeit auf 19,7% hin gerechnet erscheint. Bei dem Verkehrsgutachten ist auffällig, dass die Belange der Fußnger nicht betrachtet wurden. Auch fehlt es an der Aussage, ob das für die Verkehrsprognose angewandte Programm dem neusten Stand entspricht.

Abschließend weist er darauf hin, dass allen Mitgliedern der Gemeindevertretung sicherlich mit unterschiedlicher Betrachtungsweise, eine gute Versorgung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen am Herzen liegt.

 

Frau Becker macht deutlich, dass das angewandte Programm KNOSIMO auf dem neuesten Stand ist, bereits in diversen Projekten angewandt wurde und an den entsprechenden Einmündungen noch nie Probleme bekannt geworden sind. Das im Programm enthaltene Handbuch hat zwar den Titel Handbuch 2001, es gibt dazu jedoch bereits die neueste Auflage aus dem Jahre 2009, die hier auch verwendet wurde.

 


Beschluss: zu a)

 

a.       Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Hörnerkirchen mit seinen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung anhand des anliegenden Abwägungsvorschlages des Ingenieurbüros Klütz und Collegen geprüft (siehe Anlage).

Berücksichtigt werden die Stellungnahmen aller beteiligten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.

Das Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Barmstedt und des Amtes Hörnerkirchen wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

Beschluss zu b - d

b.       Die Gemeindevertretung beschließt die 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Hörnerkirchen mit seinen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn.

 

c.       Die Begründung wird gebilligt.

 

d.       Das Fachamtr Stadt- und Gemeindeentwicklung der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Barmstedt und des Amtes Hörnerkirchen wird beauftragt, die 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Hörnerkirchen mit seinen Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Beschluss zu e

Das Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung der Verwaltungsgemeinschaft der

Stadt Barmstedt und des Amtes Hörnerkirchen wird beauftragt, die 8. Änderung des

gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Hörnerkirchen mit seinen Gemeinden

Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn zur Genehmigung vorzulegen

und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich

bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der

Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden

eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 


Abstimmungsergebnis: zu a)

 

Ja- Stimmen:              7

Nein- Stimmen:              5

Enthaltungen:              0

 

Abstimmungsergebnis: zu b und d)

 

Ja- Stimmen:              7

Nein- Stimmen:              5

Enthaltungen:              0

 

Abstimmungsergebnis: zu e)

 

Ja- Stimmen:              12

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

 

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