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Auszug - Aufstellung des B-Planes Nr. 11 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen zur Ausweisung eines Sondergebietes "Einzelhandel" auf einer Fläche von rund 0,54 ha im südöstlichen Gemeindegebiet an der Ecke Rosentwiete / Lindenstraße a) Genehmigung des Planentwurfes b) Beteiligung der Öffentlichkeit / Auslegungsbeschluss c) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Bürgermeister Winter erteilt hierzu Frau Becker das Wort.
Frau Becker erläutert die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen sowie die Begründung mit dem Umweltbericht. Besonders geht Sie im Einzelnen auf die Empfehlungen aus den beiden Fachausschüssen ein. Diese wurden den Mitgliedern der Gemeindevertretung gekennzeichnet im Vorwege zur Verfügung gestellt. Die Ergänzungen beziehen vorwiegend auf:
· Die Nebenanlagen für Werbeanlagen
· Klarstellung der Nutzung als Lebensmittel-Discounter
· Grundstückszufahrt
· Blendschutz zur L 112
· Darstellung der raumordnerischen Stellungnahme sowie der bestehenden Gutachten
· Festlegung eines flächenbezogenen Schalleistungspegels
Außerhalb des Bebauungsplanverfahrens ist ferner, das Versetzen der Lichtsignalanlage angestrebt. Eine Werbeanlage innerhalb der 20 m Anbauverbotszone zur L 112 wurde seitens des Landesbetriebes in Itzehoe abgelehnt. Ebenfalls die Verlängerung des Fuß- und Radweges an die Spitze zur Einmündung in die Rosenstraße.
Beschluss:
a. Genehmigung des Planentwurfes:
Die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen beschließt, den Entwurf der Aufstellung des B-Planes Nr. 11 zu genehmigen (s. Anlage).
Beschluss:
b. Beteiligung der Öffentlichkeit/Auslegungsbeschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach dem Baugesetzbuch durchzuführen und den Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs auszulegen.
Beschluss:
c. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Beschlussvorschlag an die Gemeindevertretung:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch durchzuführen.
Abstimmungsergebnis zu a):
Ja- Stimmen: 7
Nein- Stimmen: 5
Enthaltungen: 0
Abstimmungsergebnis zu b):
Ja- Stimmen: 12
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Abstimmungsergebnis zu c):
Ja- Stimmen: 12
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Planzeichnung_gesamt_BrandeHoeki_B11_Entwurf (809 KB) | ||||
2 | Begruendung_BrandeHoeki_B11_Entwurf (276 KB) |
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