Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - 9. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes hier: Offenlegung des Planentwurfes a) Genehmigung des Planentwurfes b) Beteiligung der Öffentlichkeit / Auslegungsbeschluss c) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 07.07.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Landhaus Mehrens
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2011-896 9. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes
hier: Offenlegung des Planentwurfes
a) Genehmigung des Planentwurfes
b) Beteiligung der Öffentlichkeit / Auslegungsbeschluss
c) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
     
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

rgermeister Winter schildert den Sachverhalt und die Vorlage der Verwaltung.

Es geht um die Billigung des Planentwurfes einschließlich der Begründung als weiteren Verfahrensschritt.

 

Frau Becker erläutert die zwei wesentlichen Änderungen im Bereich der Gemeinden Westerhorn und Osterhorn.

 

 


Beschluss:

 

1. Genehmigung des Planentwurfes:

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen beschließt, den Entwurf der 9. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen zu genehmigen.

 

2. Beteiligung der Öffentlichkeit/Auslegungsbeschluss:

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach dem Baugesetzbuch durchzuführen und den Flächennutzungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs auszulegen.

 

3. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beschließt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch durchzuführen.

 

 

Kein Vertreter war wegen eines Ausschlusstatbestandes nach § 22 Gemeindeordnung bei der Beratung und Abstimmung im Sitzungsraum nicht anwesend.

 


Herr Ingwersen ist während dieser Abstimmung nicht anwesend!

 

Abstimmungsergebnis zu 1.:

einstimmig

 

 

Abstimmungsergebnis zu 2.:

einstimmig

 

 

Abstimmungsergebnis zu 3.:

einstimmig

 

 

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner