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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Vor Beginn der Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Bokel: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach dem Baugesetzbuch für die 9. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Bokel
TOP: Ö 1
Gremium: Bau- und Wegeausschuss Bokel Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 11.05.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Wortprotokoll

 

Vor Beginn der eigentlichen Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Bokel wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch für die 9. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Hörnerkirchen für die Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn durchgeführt. Hierzu berichtet Frau Becker vom Ingenieurbüro Klütz und Collegen zu Beginn allgemein über das Planungsverfahren für die Änderung eines F-Planes und die einzelnen zu unternehmenden Schritte. Anschließend stellt Frau Becker die beiden vorgesehenen Änderungsbereiche im Einzelnen vor. Es handelt sich zum einen um den Bereich des ehemaligen Werkgendes der Torfwerke Meiners in der Florastraße in der Gemeinde Westerhorn. Die Torfwerke Meiners werden ihren Betrieb einstellen und es wurde ein Investor gefunden, der auf diesem Gelände eine Photovoltaikanlage aufstellen möchte. Der zweite geplante Änderungsbereich befindet sich in der Gemeinde Osterhorn an der Ecke Brückenkamp / Kloster. Hier soll auf einer Fläche ein landtechnisches Lohnunternehmen untergebracht werden. Frau Becker berichtet abschließend, dass parallel hierzu in beiden Fällen die Notwendigkeit für die Aufstellung von Bebauungsplänen besteht, die sich in den Gemeinden Osterhorn und Westerhorn bereits in der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Behörden und der Träger öffentlicher Belange befinden.

Auf besondere Nachfrage wurden die Anwesenden darüber informiert, dass aus verkehrlicher Sicht her durch den Änderungsbereich in der Gemeinde Osterhorn zu keinen wesentlichen Einschränkungen in der Gemeinde Bokel kommen wird. 

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