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Auszug - Aufstellung der 9. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen, hier: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
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Wortprotokoll |
Frau Becker von der Ingenieurgemeinschaft Klütz und Collegen erläutert ausführlich die verschiedenen Änderungsbereiche 1 und 2, die im Rahmen der 9. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Hörnerkirchengeplant werden, anhand einer Planzeichnung:
Der Änderungsbereich 1 beinhaltet die Planung einer Photovoltaikanlage aus dem Werkgelände und dem gegenüberliegenden Lagerplatz der Torfwerke Meiners in der Florastraße 18 in der Gemeinde Westerhorn. Auf einem rund 2,7 ha großen Gelände soll hier eine Photovoltaikanlage entstehen. Hierfür ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes ebenso erforderlich wie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Westerhorn.
Der Änderungsbereich 2 befindet sich in der Gemeinde Osterhorn gegenüber der Abzweigung Kloster / Brückenkamp. In diesem Bereich soll einem örtlichen Unternehmer die Möglichkeit gegeben werden, sein landwirtschaftliches Lohnunternehmen auch weiterhin in der Gemeinde Osterhorn zu betreiben. Zusätzlich wird im Rahmen des aufzustellenden Bebauungsplanes eine Wohnnutzung entlang des Klosters von der Dorfstraße kommend auf dem freien Gelände vor dem Osterhorner / Brander Weg geplant.
Die Fragen der Anwesenden zu einzelnen Punkten wurden während der Vorstellung des Planes erörtert und geklärt und nachdem keine weiteren Anregungen und Bedenken vorlagen, wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung zu diesem Punkt beendet.
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