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Auszug - Aufstellung der 9. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden hier: Aufstellungsbeschluss/ Entwurf/ Auslegung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Alfred Marx weist auf die Vorlage der Verwaltung hin und erläutert den Anwesenden die Notwendigkeit für die Aufstellung der 9. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn. Seitens der Gemeinden Osterhorn und Westerhorn bestehen hier aktuelle Änderungswünsche. Für den Bereich der Gemeinde Westerhorn betrifft es den Bereich des Werksgeländes der Torfwerke Meiners in der Florastraße. Für diesen Bereich muss zwingend auch ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Aus diesem Grunde sind auch einige benachbarte Anwohner erschienen, um Anregungen und Bedenken geltend zu machen. Diese Möglichkeit wird ihnen unter diesem Tagesordnungspunkt auch ermöglicht. Seitens der Anwohner werden hierbei insbesondere folgende Punkte erwähnt, auf die die Gemeinde bei der Aufstellung der Pläne achten sollte: die Einhaltung der notwendigen Abstände, die Blendwirkung, die Umfahrungsmöglichkeiten durch die Feuerwehr im Zuge des Brandschutzes, die Reinigung der Anlage und die Unkrautbekämpfung. Den Anwesenden wird erläutert, dass die angesprochenen Punkte im Zuge des weiteren Planverfahrens unter anderem während der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange geprüft wird. Desweiteren werden die Anwesenden darüber informiert, dass Bedenken und Anregungen auch während des weiteren Verfahrens zum Beispiel während der Öffentlichkeitsveranstaltung oder während der Auslegung des Planentwurfes gelten gemacht werden können. Abschließend werden die entsprechenden Beschlüsse gefasst.
Beschlussvorschlag:
1. Für die Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn des Amtsgebietes Hörnerkirchen besteht ein F-Plan. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 9. Änderung aufgestellt, die für die folgenden Gebiete Änderungen der Planung vorsieht:
a. Gemeinde Osterhorn, Kloster / Brückenkamp;
b. Gemeinde Westerhorn, Florastr. 16, Werksgelände der Torfwerke;
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB);
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Ingenieurbüro Klütz und Collegen in Bokel beauftragt werden;
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen;
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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