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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen "Ausweisung eines Sondergebietes für die Ansiedelung eines Lebensmitteldiscounters für den Bereich Ecke Rosentwiete/Lindenstrasse, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Einwohnerversammlung Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 4.3
Gremium: Einwohnerversammlung Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 01.02.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Landhaus Mehrens
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Frau Becker vom Ingenieurbüro Klütz und Collegen erläutert die Grundzüge und Planungen zu dem vorgenannten Bebauungsplan. Ziel der Planung ist die Ansiedelung eines Lebensmittelfachmarktes mit einer Verkaufsfläche von maximal 800 m². Sie stellt den Vorentwurf des Bebauungsplanes mit einem Beamer und einer Leinwand vor und erutert diesen detailliert. Sie stellt die überplanten Flächen und die Festsetzung der Verkaufsfläche bis maximal 800 m² dar. Die Aufstellung des Bebauungsplan soll im Rahmen der Festsetzung als Sondergebiet erfolgen. Es ist eine eingeschossige Bebauung vorgesehen, die sich nicht höher als die vorhandene Bebauung bei den benachbarten Gebäuden darstellt. Frau Becker schildert weiter die Eingriffe in die Natur und die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen. Im Rahmen der Planung ist die Erstellung eines Lärmgutachtens und eines Verkehrsgutachtens vorgesehen. Mit der heutigen Veranstaltung findet die frühzeitge Beteiligung der Öffentlichkeit nach den Vorschriften des Baugesetzbuches statt. Aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit können sich noch Änderungen ergeben, die in die Planung einfließen. Die Planung befindet sich noch ganz am Anfang. Eine frühzeitige Beteiligung Behörden und Träger öffentlicher Belange haben keine wesentlichen Einwendungen und Bedenken zur Planung ergeben. Die Landesplanerische Stellungnahme zu der Planung ist ebenfalls positiv.

 

Frau Monika Rohweder spricht die erneute Bekanntmachung der Auslegung des Flächennutzungsplanes an, der ebenfalls die Überplanung des Bebauungsplanes umfasst. Herr Jörg Bucher teilt mit, dass aufgrund eines Formfehlers bei der Bekanntmachung die Auslegung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der entsprechenden Bekanntmachung wiederholt wird. Er teilt weiter mit, dass die bereits eingegangenen rund 100 Einwendungen auch im Rahmen der erneuten Auslegung berücksichtigt werden und daher nicht erneuert werden müssen.

 

Im folgenden erheben mehrere Einwohnerinnen und Einwohner Einwendungen, Anregungen und Bedenken gegen die vorgesehene Planung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen. Aus der Einwohnerversammlung ergeben sich auch Anregungen und Wortbeiträge, die Planung weiter zu betreiben und umzusetzen.

Die Einwendungen, Anregungen und Bedenken, die sich sowohl negativ als auch positiv zu der Planung äern, sind in der dieser Niederschrift beigefügten Anlage aufgeführt.

 

Nachdem sich auf Nachfrage von Bürgermeister Siegfried Winter weitere Wortbeiträge, Einwendungen, Bedenken usw. nicht ergeben, schließt er die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu dem Planvorhaben.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Ja- Stimmen:             

Nein- Stimmen:             

Enthaltungen:             

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Niederschrift_frühz_Bet_Öffentl (30 KB)      

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