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Auszug - Antrag des Carl-Friedrich-von-Weizsäcker-Gymnasiums auf Fortsetzung des sog. Y-Modellversuches (G 8 und G 9)
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Wortprotokoll |
Aufgrund der in Kürze rechtsgültig werdenden Novellierung des Schulgesetzes für Schleswig- Holstein wird es den Gymnasien auf Antrag ermöglicht, dass sog. Y-Modell mit G8 und G9 Zug einzuführen. Dieser Antrag wurde durch das Carl-Friedrich-von-Weizsäcker-Gymnasium
mit Schreiben vom 13.12.2011 gestellt. Neben der Schulkonferenz und der Schulleitung, hat auch der Schulträger dem Antrag zuzustimmen. Geschieht das nicht, entscheidet das Ministerium. Nach Auffassung der Schulleitung des Gymnasiums, Herrn Salbrecht, betrifft die Trägerzustimmung jedoch nur den Bereich der finanziellen Auswirkungen. Mehrkosten sind, aufgrund der Umstellung, auch in den nächsten Jahren, nicht zu erwarten.
Aus Sicht des Ausschusses ist eine Beschlussfassung in diesem Gremium als sehr unglücklich anzusehen. Hier handelt es sich offensichtlich um eine schulpolitische Maß- nahme, deren Klärung einzig und allein der Landesregierung obliegt und dies um so mehr,
als aufgrund der bevorstehenden Neuwahlen ggf. in Kürze eine erneute Novellierung des Schulgesetzes bevorsteht. Die hier bevorstehende Situation wird dafür Sorge tragen, dass
die Gemeinschaftsschulen und die Gymnasien um die Schüler in gegenseitige Konkurrenz treten müssen. Nach eingehender Beratung wird der Antrag auf Einrichtung des Y-Modells am Carl-Friedrich-von-Weizsäcker-Gymnasiums mit 3 Ja-, 3 Nein-Stimmen und 3 Enthalt- ungen abgelehnt.
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