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Auszug - Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Barmstedt
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Peter Gottschalk verweist auf die Vorlage der Verwaltung und berichtet zum Sachverhalt. Mit dem Entwurf der Satzung wird der Gebührenkatalog neu gestaltet und den heutigen Anforderungen angepasst.
Herr Ortwin Schmidt weist darauf hin, dass in § 3 Ziffer 3 die Frist von vier Wochen gleichlautend zur Satzung über die Sondernutzung entsprechend angepasst werden muss
(sechs Wochen).
Herr Uwe Dieckmann erläutert die einzelnen Gebühren.
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Barmstedt, sowie die Anlage zu § 4, vom 22.10.2001, aufzuheben. Gleichzeitig empfiehlt der Hauptausschuss der Stadtvertretung, die neue Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Barmstedt, sowie die dazugehörigen Anlage zu § 4, in Kraft treten zu lassen.
Abstimmungsergebnis:
7 Ja- Stimmen
0 Nein- Stimmen
0 Enthaltungen
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